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Hallo zusammen,
ich kenne leider nur noch das neue Bemessungskonzept. Wie mache ich das denn, wenn ich eine alte Statik 1970 vorligen habe und da steht z.B. drin zul Pfostenlast = 25 kN. Wie vergleiche ich die Last mit den teilsicherheitsbeaufschlagten Lasten. Z.B. ich komme auf eine Pfostenlast von Fk=25 kN. Passt das dann noch? Darf ich Fk mit Fzul vergleichen oder muss ich Fd mit Fzul vergleichen? Also 1.4 x 25 kN = 35 kN > 25 kN Nachweis nicht erüllt. Grüße und danke vorab!! |
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Da scheiden sich meines Erachtens immer die Geister. Ich denke, dass man gute Karten hat bei Umbauten und Sanierungen nach dem neuen Sicherheitskonzept nachzuweisen. Bei reinem Nachrechnen von Bauteilen wegen neuer Aufbauten etc. würde ich die Nachrechnung nach alter Norm argumentieren. Aber es gibt sicher auch Kollegen mit weiteren Erfahrungen im Bestand.
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letzteres. Umrechnung der 1-fachen Lasten per Faktor 1.4 auf Design-Lasten und dann per Nachrechnung nach aktuellen Verfahren prüfen was das Bauteil dazu sagt. |
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wie bei den Juristen so auch bei den Bauingenieuren
„kommt drauf an“ meine persönliche Meinung wir Tragwerksplaner müssen lernen wieder mehr ganzheitlich konstruktiv zu denken, statt nur mathematisch, gerade wenn man mit dem Bestand zu tun hat konkret, der mathematische Nachweis vorh. F < zul. F, ob mit oder ohne gamma, ist für mich nur der letzte Schritt der Planungsaufgabe, die Überlegungen die zuvor gemacht werden müssen sind beispielhaft - gilt Bestandsschutz, ist z.B. im DBV Merkblatt gut beschrieben - zum Gefahrenpotential, ist z.B. bei stabilitätsgefährdeten Bauteilen höher - zum Lastansatz, ich sag nur aktuell höhere Schneelastansätze gegenüber früher, nordt. TE etc., oder das leidige Thema Nachweis von Gitterrosten gem. Lastansatz nach RAL-GZ 638 vs. DIN EN - sehe ich im Tragwerk Redundanzen? - aber auch, wie ist der Bauzustand, treffen die Annahmen ungeschädigter Bauteilquerschnitt/Materialfestigkeit auch noch zu, üblicher Weise planen wir für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren - die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen, ich wollte hiermit aber nur die Gedanken in die richtige Richtung lenken meine Vorgehensweise ist, wenn ich mit meinen normalerweise vereinfachten Berechnungsmethoden mathematisch nicht „hinkomme“, aber aus meiner Erfahrung keine Bedenken hinsichtlich einer Gefahr für Leib und Leben habe kann ich argumentativ, also mit Worten eine Begründung formulieren, der sich eine Prüfinstanz (Baubehörde/Prüfing.) anschließen kann Grundlage sind, zugegebener Maßen die sehr allg. Hinweise der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), das DBV Merkblatt „Bauen im Bestand“ und diverse Veröffentlichungen gem. google jetzt zum „Pfosten“ unter der Voraussetzung, dass Bestandschutz gilt, also keine Umnutzung, nur geringfügige Lasterhöhung/Änderungen (char.), Bauzustand ist OK, Verbindungsmittel sind nicht bemessungsrelevant -> würde ich nur die char. Lasten vergleichen. andernfalls den Nachweis für das Bauteil nach den aktuellen Bemessungsvorschriften (gamma-fach) führen ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Mal ganz nüchtern betrachtet (Milchmädchenrechnung) liegt der angestrebte "Sicherheitsbeiwert" nach DIN bei 2+
und nach DIN EN bei 2+... Achso... ja und jetzt? Beste Grüße Ps: Ganz genau genommen kann nur die Behörde festlegen ob Bestandsschutz ja/nein Pps: Wenn ich Pfosten lese, interpretiere ich den Holzbau hinein... da würde ich den Sicherheitsbeiwert von 1,4 leicht erhöhen oder auch mitteln. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Hallo,
danke für alle Antworten. Jetzt muss ich aber doch nochmal fragen. In der Bestandsstatik hat der Aufsteller eine horizontale Last auf die Decke ermittelt. Dann hat er eine zulässige horizontale Laste ermittelt welche alle Wände zusammen aufnehmen können (Nachweis Streben etc.). Wenn sich jetzt damals was geändert hätte, hätte er doch einfach die einwirkenden Lasten neu gerechnet und wieder verglichen ob der zulässige Wert überschritten ist. Somit kann ich doch einfach meine neuen charakteristischen Lasten nehmen und mit der damals ermittelten zul. Kraft vergleichen. So wie ich das erkennen kann, steckte damals die Sicherheit im Nachweis und nicht in der Lastermittlung. Kurz gesagt, ich darf dann doch meinen charakteristischen Lasten mit den zulässigen Werten aus der Bestandsstatik vergleichen. Macht man doch auch z.B. wenn man sich Bestandsdecken anschaut.Man schaut in die Statik, was wurde an Lasten angesetzt, schaue was habe ich jetzt an Lasten. Habe ich jetzt weniger passt es doch. Da erhöhe ich doch dann auch nicht mit Teilsicherheitsbeiwerten meine Lasten und vergleiche was damals angestzt wurde. Wenn die Decke damals für 2.00 kN/m² ausgelegt wurde kann ich doch auch nicht sagen, naja jetzt haben wir aber 2.0 x 1.35 = 2,70 kN/m² die Decke kann das nicht mehr, wenn Sie damals für eine 100%-ige Auslastung nachgewiesen wurde. Oder in der Bestandsstatik steht eine zulässige maximale Linienlast welche die Wände können. Dann dürfte ich doch auch wieder meine chatakteristische Last im Vergleich zu der zulässigen Last vergleichen. Wie gesagt, die Sicherheit steckte wohl früher nicht in der Lastermittlung sondern im Nachweis selbst. So ganz steige ich da noch nicht durch. Vielleicht kann mir nochmal jemand auf die Sprünge helfen. Vorrausgesetzt alles wurde damals richtig ermittelt etc. ... Grüße |
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Letzte Änderung: von Tim1250.
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