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Belastung aus Fahrradnutzung 07 Aug 2024 15:37 #82367

DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tab 6.8DE, Kategorie F1 oder F2: 3,5 oder 2,5 kN/m2

Das würde ich im ersten Anlauf als oberen Grenzwert betrachten, da die Lasten für klassische Parkhäuser gelten.
Der unterste Grenzwert im Bereich der Fahrradboxen könnte lt. Tab 6.1DE in Kategorie B1 oder C1 mit 2,0 oder 3,0 kN/m2 abgebildet werden.

Das Problem für den Statiker ist, eine Planung, womöglich weit auf der sicheren Seite, kann genauso mangelhaft sein, wie eine zu elegante Planung. Meist kräht zwar kein Hahn danach (nach Ersterem), aber was, wenn doch?
Um diese Risiken zu vermeiden: Klärung mit AG, Genehmigungsbehörde, Normenausschuß und auf jeden Fall belastbar dokumentieren.
Letzteres umso mehr, wie eine Norm bestenfalls der Vermutung unterliegt, aRdT zu sein - aber immerhin!
Bauherrliche Eleganz "ich will aber einen Sektempfang für 199 Leute auf einer kleinen teilfläche veranstalten und daher 500 kg/m2" wäre natürlich ok ;)

Kennt ihr die KFZ-Parkhausdecken mit 17m langen EInfeldträgern IPE500 e=2,5m? Oder noch dürrer? Muß man nicht gut finden, aber da spielt die Musik (Eigengewicht und Verkehrsklast minimieren, Träger aus S355, überhöht ..).
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Belastung aus Fahrradnutzung 08 Aug 2024 06:01 #82368

Kennt ihr die KFZ-Parkhausdecken mit 17m langen EInfeldträgern IPE500 e=2,5m? Oder noch dürrer? Muß man nicht gut finden, aber da spielt die Musik (Eigengewicht und Verkehrsklast minimieren, Träger aus S355, überhöht ..).
 
Natürlich als Verbundträger dann.

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Belastung aus Fahrradnutzung 08 Aug 2024 06:17 #82371

Um diese Risiken zu vermeiden: Klärung mit AG, Genehmigungsbehörde, Normenausschuß und auf jeden Fall belastbar dokumentieren.
 

Na, ob das so der Weg ist ...  Die werden mit Recht darauf hinweisen, dass es zur originären Aufgabe des sachkundigen TWP gehört, aus der im Bauantrag ausgewiesenen Nutzung die zutreffenden Lastannahmen zu finden und ggfs. zu begründen. Dafür bezahlt ihn auch der AG.

So am Rande... ein Fahrrad bringt etwa 0.2 kN mit und deckt etwa 1 bis 1.5 m² Grundfläche ab. Mein Neufert ist verliehen, aber ich würde sagen, dass ein stehender Mensch vielleicht 0.4 m² braucht. 
1/0.4= 2.50 kN/m² (dicht gedrängt). Mit Fahrrädern dabei ist diese Dichte aber nicht möglich.
 
Folgende Benutzer bedankten sich: ql2/99, CD

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Belastung aus Fahrradnutzung 08 Aug 2024 07:40 #82372

Na, ob das so der Weg ist ...  Die werden mit Recht darauf hinweisen, dass es zur originären Aufgabe des sachkundigen TWP gehört, aus der im Bauantrag ausgewiesenen Nutzung die zutreffenden Lastannahmen zu finden und ggfs. zu begründen. Dafür bezahlt ihn auch der AG.


 
Damit ist doch fast alles gesagt, außer das am Ende der Bauherr entscheiden muss, nachdem er beraten wurde.
Will er Parkhauslasten nach "F1/F2" oder flexibilität für zukünftige Partys? --- dann doch etwas mehr.
Eventuell Umnutzung zu einem Storage? --- Dann gibt es halt noch einen kleinen Lastzuschuss.
Das kann man alles mitsamt Auswirkungen in der LP0-2 klären. (Oder auch später, aber irgendwann muss man diese Fragen klären)

Beste Grüße

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Letzte Änderung: von ql2/99.

Belastung aus Fahrradnutzung 08 Aug 2024 07:46 #82373

Wenn der Bauherr etwas besonderes vor hat, ist er in der Bringschuld dieses klar zu kommunizieren. Nicht ohne Grund hakt der Prüfer auch "auf Übereinstimmung mit den Bauantragsunterlagen geprüft" ab. Sollte er zumindest.
 

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Belastung aus Fahrradnutzung 08 Aug 2024 08:23 #82378

Der Bauherr in der Bringschuld - super Trick.

Wenn das Leben (bzw die Planung) so einfach wäre, warum dann die Diskussion über Lasten, warum nicht sofort F1 oder F2 - nobrainer?
Oder soll sich der Ingenieur in seinen Elfenbeinturm zurückziehen, im Zweifel 5 kN/m2 auswürfeln und nicht den Bauherrn "belästigen"?
Merkwürdige Auffassung, was ab Grundlagenermittlung zu leisten ist.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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