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Wieso super Trick? - Der Bauherr definiert über die Bauantragsunterlagen die Nutzung des Bauwerkes. Zumindest in unsere gegen interessiert sich das Bauamt sehr dafür, damit die entsprechenden baurechtlichen Forderungen und Prüfungen erhoben werden können. Gebäude A einreichen und B bauen, kommt nicht so gut an.
Es ist keine merkwürdige Forderung, sondern die einzig vernünftige. Einfach weil juristisch gesehen der Bauherr nie der Fachmann ist und seine Entscheidungen weich bleiben, egal wie lang und breit man ihm was erklärt. Da sind schon etliche Leute am Ende des Tages drauf reingefallen, weil das Gericht die Entscheidung doch vollständig beim Fachplaner (TWP) gesehen hat. |
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Da sollte man aber in der Art des Bauherren unterscheiden:
um nur mal 3 zu nennen:
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Zuzüglich dem Gewicht der Fahrradständer... Außerdem wäre noch die Frage zu klären, ob die Räder alle ebenerdig stehen oder in zwei Stockwerken. Für letzteren Fall bringt die Stämderkonstruktion alleine 0,5 kN/m² und die Fshrradlastwn wären wohl zu verdoppeln... |
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ja, aber wo Fahrräder sind, können keine Menschenansammlungen sein.
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und so schließt sich der Kreis... und man fragt den Bauherrn/Betreiber was er genau vor hat.
Vernüftige Lastermittlung aufstellen und einer passenden Kategorie zuweisen. Ich finde das schweizer Prinzip mit der Nutzungsvereinbarung (SIA260) recht gut gelöst. Da sind dann die zulässigen Nutzung (inkl. Lasten) sowie weitere Anforderungen klar definiert. Nnutzungsvereinbarung
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Danke für den Hinweis mit der SIA260.
Ich war ja verleitet den Artikel beim Beuth.. äh DINMedia zu kaufen - doch den gibt es nur auf Papier =) Hat wer eventuell eine Quelle zum PDF-kauf? (In der Währung €) Beste Grüße Ps: SIA nur mit Software oder auf Papier? Kann das sein? |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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