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Hallo Kollegen,
An einer Außenwand soll am Kopf ein Moment und eine Druck-Normalkraft eingeleitet werden. Vor Ort ist jedoch der Wandkopf über eine Höhe von 30 cm × halber Wandbreite Beton abgeplatzt und nachträglich neu anbetoniert worden. Die entstandene vertikale Arbeitsfuge ist ungewiss und möglicherweise glatt. Kann beim Querschnittsnachweis an OK Wand der Gesamtquerschnitt für den Abtrag des Biegemomentes angesetzt werden ohne Fugennachweis ? Ich sehe es eigentlich so, dass dann Schub über die Fuge muss. Leider stoße ich da auf Unverständnis im Büro, weil der neu anbetonierte Teil "nicht verschiebbar" sei. Das leuchtet mir nicht ein als Begründung. |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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ich kann mir mehrere aspekte schlecht vorstellen - zum einen die geometrie, zum anderen die genese.
wenn eine betonierte ??? wand am kopf mittig aufreisst und ein vertikaler ??? spalt entsteht ... warum? ist das ein bewehrtes bauteil? warum reisst da was, so daß material abgetragen und anbetoniert wird? willkommen in der tragwerksforensik ![]() ach ja, haudrauflösung: alles verharzen, durch bauleiter prüfen lassen ![]() ![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Der Kantenbruch befindet sich an der Innenseite der Wand, also der scharf gedrückten.?
Die Wand selbst ist innenseitig unbewehrt.? Richtig? |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Nein die Bewehrung ist beidseitig vertikal D20/20 wie dargestellt. Die Schalung ist ursprünglich zu früh abgenommen worden (Vermutung) und es hat sich ein Riss gebildet. Betreffender Beton wurde großflächig abgestrahlt und neu betoniert als Sanierungsmaßnahme. Es geht nun um die Frage des Nachweises am Wandkopf:
Ist die Vertikalfuge infolge des Kopfmomentes beansprucht ? |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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Du wirst das ohne größeren materiellen und immateriellen Aufwand kaum abschließend befunden können, du hast dir immerhin Gedanken gemacht - jetzt sorgst du dafür, daß du nicht den schwarzen Peter bekommst.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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