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Gast
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Ja das ist korrekt. Es bleiben erstmal Vermutungen wie der Schaden entstand. Aber ich arbeite weder für die Baufirma noch gegen sie.
Mir geht es lediglich um die statische Einschätzung des Wandkopfs im neuen Zustand. Ist der neue Zustand statisch gleichwertig ? Ohne Biegemoment am Wandkopf hätte ich weniger Bedenken...aber so wäre es m.E. ein Verbundquerschnitt mit nachzuweisender Verbundfuge. |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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Würdest du dir Gedanken machen, wenn der Wandkopf im ursprünglichen Zustand wäre?
Warum? Oder warum nicht? Was spricht gegen gleiche Überlegung bei einer als fachgerecht anzunehmenden (weil abgenommenen) Sanierung? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Es spricht nichts gegen eine fachgerechte Sanierung. Ist fachgerecht eine glatte Vertikalfuge oder etwa verzahnt ? Die Frage bleibt weiterhin.
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Wenn die Fuge abgestrahlt wurde... dann kann ich mir kaum vorstellen das sie nicht "verzahnt" ist...
Vielleicht liegt der Betonkanntenbruch auch nur am Biegeradius eurer 20er Eisen am Wandkopf ? ![]() Oder wie Verankert man sowas, wenn man die 20er Eisen als Biegebewehrung benötigt? Das einzuleitende Moment muss ja schon ziemlich groß sein =) |
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Hallo Alfredo,
wenn du bedenken hast ist es doch ganz einfach. Dort wo der Schaden war freistemmen und eine waagerechte Kante in der Wandebene herstellen und alles wieder zubetonieren. Bei dem Moment von 150kNm/m, dass du einleiten willst, drückst du immerhin mit rund 600kN auf die Kante und dann sollte sie funktionieren. Groß Stefan
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Hallo Stefan,
Danke für Deine Unterstützung. Ich nehme an, dass du 600/(t-d1) gerechnet hast ? Meiner Meinung nach unterstellt man damit eine tragende Vertikalfuge, wenn quasi M/W = Sigma? Das wäre nur erstmal eine prinzipielle Fragestellung ohne darauf einzugehen, ob die Fuge von Hause aus verzahnt ist. |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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