Willkommen,
Gast
|
|
öh, bei Stb? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich kann natürlich auch die Spannungslinien im Zustand 2 aufzeichnen, aber es läuft doch auf das gleiche hinaus... der Querschnitt muss doch ausreichend verbunden sein über die fuge für ein ungestörtes Parabel-Rechteck.
Nun gut .. ich nehme mal mit, dass ihr diesen Ansatz so nicht bestätigen könnt. Danke aber für Eure Beiträge. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Alfredo.
|
|
Noch ein Gedanke hierzu:
Gäbe es eine Drucknormalkraft ausschließlich auf den neu aufgebrachten Beton würde der Beton daneben nichts davon mitbekommen und anders herum bei glatter Fuge. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Alfredo.
|
|
Hallo Alfredo,
ich kann deine Überlegungen schon nachvollziehen. Ganz sicher ist die anbetonierte Lösung nicht gleichwertig einer ordnungsgemäßen Herstellung. Die Fuge (wenn gestrahlt) wird man wohl im Bereich "rau" einordnen können. Einen vernünftigen Nachweis kann man hier aus meiner Sicht nicht erbringen (Fuge ist ja auch unbewehrt). Bei einer ordnungsgemäßen Sanierung hätte man nicht einfach "rangeschmiert" sondern im oberen Bereich der Wand die Wand auf gesamter Wandbreite neu aufbetoniert (also horizontale Fuge). Was wäre, wenn du gedanklich davon ausgehst, dass das anbetonierte gar nicht vorhanden ist? Wenn du 5d=20 je Meter hast kannst du damit ja schon den größten Teil der Druckkraft aufnehmen? 5*3,14*43,5=682kN V.G. Mr. Ing. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
So habe ich es auch gemacht! Einfach die Fuge nicht rechnerisch angesetzt. Danke für Deinen Input
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten