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Moin, als Statiker lässt man die Wand nicht einfach abbrechen! Du kennst den Lastabtrag der OG-Wand nicht, sprichst aber vom unnötigen Träger. Die Fuge zwischen Decke und Wand spricht schon für eine nachträgliche Untermauerung. Das kann aber auch ein trockenes Auflager sein. Wegen des fehlenden Fundamentes hat die Bodenplatte etwas nachgegeben und es ist eine kleine Fuge zwischen Decke und Wand entstanden. Und die OG-Wand hält über Gewölbewirkung und ein kleiner Lastanteil wird über die Deckensteine abgetragen. Das macht die Sache aber nicht besser.
Mal prüfen, ob die OG-Wand auf einen Träger (Überzug) steht. Häufig tragen die OG-Wände auch noch Lasten aus der Dachkonstruktion (Mittelpfettenauflager). Ansonsten Träger darunter. Das ist doch ein alltägliches vorgehen.
Folgende Benutzer bedankten sich: mmue
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Danke für die Nachricht. Selbstverständlich habe ich geprüft, ob die Wand im OG Lasten aus dem Dach trägt oder nicht, sonst würde ich nicht die Wand ohne Stahlträger entfernen. Wenn die Bodenplatte nachgegeben hat und die Fuge zwischen Decke und Wand entstanden ist, wo ist dann der Mörtel inzwischen?
Wenn OG-Wand auf einem Überzug steht, müsste man den Überzug von unten auch sehen, oder? |
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Hallo,
Es ist nicht zwingend notwendig, dass da jemals Mörtel gewesen ist. Mit dem Umstand, dass da jetzt kein Mörtel ist, kannst du faktisch nichts beweisen. Nein, auch das nicht. Für mich ist die Frage, wer oder was denn nun das Gewicht der Wand aus dem OG aufnimmt, nicht beantwortet. Es kann durchaus sein, dass die beiden Wände mal als übereinander stehende nicht tragende Trennwände konzipiert waren. Mit einer Decke dazwischen, die davon zumindest rein rechnerisch nicht tangiert wurde. Nun ist aber die untere Wand etwas abgesackt mit der Folge, dass die obere Trennwand nunmehr auf der Decke steht, wofür diese Decke vermutlich gar nicht bemessen wurde. Du weißt es nicht und wir auch nicht. Also, da du nichts weißt, setzt du einen Stahlträger drunter, der die anfallenden Lasten aufnehmen kann und fertig. Gruß mmue |
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Das heißt wenn ich auch die Wand im OG entferne, ist das Problem gelöst, oder? Dann brauche ich keinen Stahlträger?
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Hallo,
Das wird dir hier niemand beantworten können, denn wir kennen das Gebäude nicht. Wie sieht's aus mit horizontaler Aussteifung, Aussteifung der angrenzenden Querwände, etc.? Die abzubrechenden Wände könnten hinsichtlich der verikalen Lasten womöglich als nichttragend angesehen werden (wer weiß?), könnten aber ggf. zur Aussteifung notwendig sein. Du bist der verantwortliche Statiker und solltest das beurteilen können. Gruß mmue |
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Ich habe Zweifel ob du vom Fach bist. Es ist alles erschöpfend beantwortet und du fragst immer noch.
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom
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