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Hallo zusammen,
ich habe noch nicht viel Erfahrung mit Halbfertigteilen, da wir immer noch vorwiegend "klassisch" bauen. Klar Elementdecken sind schon häufiger anzutreffen (zumindest im Wohnungsbau), in Industrie und co aber natürlich auch seltener bis gar nicht vorhanden. Jedoch haben wir bzw. dann später die Baufirma auch schon Elementwände in Vorhaben eingesetzt. Neben den klassischen Wänden gibt es da ja auch noch die Thermowände. Mich würde hier interessieren, welche Nachweis ihr da als Statiker erbringt. Die Firma der Halbfertigteile dimensioniert ja seine Bauteile im Nachgang, das ist klar. Ich würde sagen als planender Ingenieur und Statiker setzt man zuvor in seiner Genehmigungsstatik die Dicke der Tragschale innen plus die Ortbetonschicht an und geht von dieser Wandstärke aus. Dann bemisst die Wand ganz klassich mit dieser ermittelten Wanddicke. Wenn das ein Gebäude ist was nur Wind bekommt (normale Geschosshöhen) und natürlich vertikale Auflast, so kommt natürlich in den Nachweisen nichts raus. Bei der klassischen Ortbetonbauweise würde ich hier zumindest dann noch den zentrischen Zwang infolge abfließender Hydratationswärme prüfen und diesen Wert für die Horizontalbewehrung vorsehen. Vertikalbewehrung gemäß Ergebnis im späten Biegezwang. Hier würde ich fast behaupten kann beides entfallen. Wenn es Risse in der Betonverfüllung innen gibt, so schaden diese nicht zwingend und sehen tu ich diese durch die Innen- und Außenschale auch nicht. Wasser kommt keines dran. Wie handhabt ihr das in der Praxis? Führt ihr hier einen Rissbreitennachweis? Für was bemisst ihr die Wände? |
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Letzte Änderung: von galopp123.
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Bitte keine Rissbreitenbewehrung für Elementwände ausrechnen.
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Danke für deine Einschätzung. Aus den von mir genannten Gründen nicht oder was hat es damit auf sich?
Für was bemisst du denn dann die Bewehrung in der Wand oder was gibst du dann vor? |
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"Ich würde sagen als planender Ingenieur und Statiker setzt man zuvor in seiner Genehmigungsstatik
die Dicke der Tragschale innen plus die Ortbetonschicht an ..." Was ist mit der Tragschale außen? |
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Die TWP für Hohlwände (bzw. generell für in der Folge weiter beplante Bauteile, also bspw. Elementdecken mit Aufbeton, Hohlkörperdecken, Vollmassiv-FT-wände) hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Mein Vertrag (der von der BayIKa) sieht solche Extrawürste nicht vor, die müssen individuell geregelt werden, weil der Aufwand und das Schmerzensgeld individuell unterschiedlich ist.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Die Ortbetonwand klassisch bemessen. Wenn die Firma was anderes ausführen will, darf sie das in Absprache mit dem Bauherren bzw. seinem Vertreter natürlich, Nur dann muss die Firma auch die Erbringung der entsprechenden Nachweise veranlassen. Hier ist es so, dass die Hersteller der FT darauf eingestellt sind und das standardmäßig liefern.
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