Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Treppe für Hochwasser berechnen (Schleppspannungen) 19 Mär 2024 12:30 #81226

  • Sebastian Fellner
  • Sebastian Fellners Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 121
Ist es dann nicht sinnvoller, den Unterbeton C30/37 (?) gleich zu bewehren. Dann bleibt das Fundament zu 99% stehen und im Falle eines Hochwassers werden evtl nur ein paar Blockstufen gelöst. Ich weiß das das kein Nachweis für die Unterspülung ist. Aber wir sollten die Bauherren auch mal drauf hinweisen, das nicht alles was gefordert wird, auch sinvoll ist. Rechnen kann man viel, es gibt aber trotzdem keine 100%-ige Sicherheit.

PS: Wie sollen die Gewi in die Blockstufen verklebt werden, eher ist es doch, das die Gewi aus den Blockstufen rausschauen und in Aussparungen Unterbeton verklebt werden oder? Wäre einfacher oder...
 
Folgende Benutzer bedankten sich: Slim Reaper

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Treppe für Hochwasser berechnen (Schleppspannungen) 19 Mär 2024 12:45 #81227

  • Slim Reaper
  • Slim Reapers Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 6
Hallo Sebastian,

ich bin da voll und ganz bei dir. Aber nach aktuellen Planstand haben eben (unwissende) Landschaftsarchitekten die LPH 3 nach deren Erwartungen an eine LPH 3 geplant. Daher gibt es hier einiges, bei dem man hinterfragen kann, wie sinnvoll die Planung ist. Ich muss damit aber jetzt eben umgehen. (C30/37 ist wegen der Expositionsklassen notwendig)
Aber es geht genau darum, dass die Blockstufen bei Hochwasser eben nicht am Ufer 2 km weiter unten nach dem Hochwasser zu finden sind, sondern an ihrem Platz bleiben.

PS: Nach aktuellem Planstand sollen die Gewi aus dem Beton herausschauen, auf den dann die Blockstufen mit Aussparungen aufgelegt und verklebt werden.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Treppe für Hochwasser berechnen (Schleppspannungen) 19 Mär 2024 13:43 #81228

Hallo,

Aber es geht genau darum, dass die Blockstufen bei Hochwasser eben nicht am Ufer 2 km weiter unten nach dem Hochwasser zu finden sind, sondern an ihrem Platz bleiben.

Das kann man nachvollziehen.

Und nun sollst du den Kopf dafür hinhalten, dass die Stufen nicht absacken, abrutschen oder sich auf andere Art in Bewegung setzen. An der Verdübelung der Stufen soll's ja nicht scheitern. Das ist nicht das Problem, wenngleich über die Reihenfolge bei der Montage noch zu reden wäre.

Dein AG will Sicherheit, was im Prinzip ja OK ist. Aber man muss ihm m.E. auch sagen, dass die von ihm geforderte Sicherheit im Zweifelsfall auch Geld kostet. Eine Tiefgründung der Treppe mit z.B. einer Spundwand und die damit verbundene Unterspülsicherung kosten sicherlich erheblich mehr als die ganze Treppe selbst. Damit stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Anforderung. Du kannst deinen Bauherrn erstmal nur dahingehend aufklären. Entscheiden muss er selbst, was ihm was wert ist.

Ich hoffe, dass dein Honorar all diese Klärungen im Vorfeld mit beinhaltet.

Gruß
mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Treppe für Hochwasser berechnen (Schleppspannungen) 19 Mär 2024 13:46 #81229

Wie gesagt, erst mal die Schleppspannungen ermitteln.
Vermutlich hat sich danach jede weitere Diskussion erübrigt. Zumindest ist mir im Rahmen eines Brückenbaues der Schleppspannungsnachweis für die Wasserbausteine im Bachbett und ein HQ100 relativ mühelos gelungen.

Die Schleppspannungen an der Böschung kann vereinfacht mit tau_0 = 10.000*h*I_E [N/m²] ermittelt werden, mit h ... Wassertiefe und I_E ... Sohlgefälle. In einem mir vorliegenden Beispiel mit einem 9,0 m breiten, trapezförmigen Gerinne, Fließgeschwindigkeiten zw. 0,31 m/s und 0,59 m/s und Durchflüssen zwischen 0,76 m³/s und 4,98 m³/s und einem Sohlgefälle von 0,04% ergibt sich eine Sohlspannung zwischen 1 und 3 N/m², im Böschungsbereich nur 75% davon. Bei einem größeren Gerinne mit einer Breite von insgesamt 286 m, einem Durchfluss von 2.403 m³/s und einer Sohlneigung von 0,05% ergibt sich die Sohlspannung zu ca. 30 N/m². An der Böschung sind es dann noch 22,5 N/m². Wenn ich von einer Treppe mit den Mindestabmessung der Böschungstreppe nach RiZ-ING Bösch 1 ausgehe (b/h/l = 0,27/0,18/0,80 m), ergibt sich eine Horizontalkraft von 4,86 N aus der Schleppspannung. Das Eigengewicht der Stufe beträgt aber schon 972 N

Dass die einzelnen Blockstufe weggespült werden, halte ich tatsächlich eher für unwahrscheinlich. Das größere Problem ist wahrscheinlich tatsächlich der Kolkschutz der Gründung, den man aber konstruktiv lösen muss, ich würde aber meinen, dass eine Ausführung der Gründung gem. RiZ-ING Bösch1 ausreichend sein sollte. 
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Treppe für Hochwasser berechnen (Schleppspannungen) 19 Mär 2024 16:30 #81231

Geht es jetzt um die Lagesicherheit der Blockstufen oder die der gesamten Treppe?
Wenn es um die Blockstufen geht - Papierkram erledigen und DICK / 3-FACH darauf hinweisen, dass es nur um die Blockstufen und NICHT die gesamt Treppe geht / Bedenken anmelden bezüglich der Treppe.

Landschaftsarchitekten sind meiner Erfahrung nach extremst unbedarft was Konstruieren etc angeht....
 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von ql2/99.

Treppe für Hochwasser berechnen (Schleppspannungen) 20 Mär 2024 11:26 #81238

Hallo,

der Vorschlag von ql2/99 kann eine pragmatische Lösung darstellen.

Wenn der AG einverstanden ist, bringt der Fragesteller was Prüfbares zu Papier, erfüllt somit zumindest teilweise seinen Auftrag und bekommt sein entspr. Honorar. Das Papier kommt in die Akte und der Aufsteller haftet nicht für etwas, was er ohnehin nicht bescheinigen kann, nämlich eine Unterspülsicherheit der Gründung.

Falls der AG nicht einverstanden ist bleibt nur die explizite Forderung in der Statik nach einer unterspülsicheren Gründung. Dann soll der AG daraus machen, was er will (und bezahlen kann).

Gruß
mmue

 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten