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Genauso! Der Ist-Zustand ist entscheidend. Ich habe oft den vorgefundenen Zustand versucht, nachzuweisen. Nach alten Normen. Wenn das schon kaum gelingt, kann ich es sein lassen, da muss dann was ganz anderes geplant werden. Wenn aber der Zustand gut ist, kann ich einen Nachweis nach alten Normen (z.B. mit veränderten Verkehrslasten) führen. Man sollte immer ingenieurmäßig herangehen, nicht nach Schema F oder Formel X. |
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Nur noch ergänzend und ganz grundsätzlich zum Thema. Ich habe neulich einen Vortrag besucht zum Thema Bauen im Bestand, der Vortragende ist Tragwerksplaner und ausschließlich im Bestand unterwegs. Ein paar Punkte die ich interessant fand:
-> Immer vor Ort gehen, auch wenn umfänglichst Unterlagen vorhanden sind. Mal ein paar Maße überprüfen und ein paar Eisen Orten lassen. Im Zweifel haftet der neue Tragwerksplaner auch für die alten Bauteile (und wenn dort "gepfuscht" wurde). -> Der sog. Bestandsschutz ist ein Graubereich und damit auch die Anwendung bauzeitlicher Vorschriften. Ob bei baulichen Maßnahmen Bauteile nach der alten Norm nachgewiesen werden dürfen, ist bei jedem BV mit dem Bauamt bzw. dessen Gehilfe, dem Prüfstatiker zu klären. Am besten bevor man rechnet. -> Alte Stahlbetondecken mit Lasterhöhungen lassen sich wohl oft retten indem man sie nicht-linear nachweist. Also letztlich örtliches plastizieren und umlagern von Schnittgrößen (Vortrag verweist hier u.a. auf Schneider BT 2.2.1.1). Selber aber noch nicht gemacht. VG |
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