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Gast
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Hallo zusammen,
Des öfteren werden Bestandsstatik mit Lastvergleich oder veralteten Nachweisformaten gemäß ursprünglicher Norm geführt. Mich würde einmal interessieren wo , wie und ob dieses Vorgehen irgendwo geregt ist ? Ich bin kein Jurist, aber ich würde das Datum des Bauantrags als maßgebend hinsichtlich der zu verwendenden Normen sehen. |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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Hallo,
es gibt ein Papier von der Bauministerkonferenz, in dem der Umgang mit der Materie beschrieben ist. Ich hab es jetzt nicht zur Hand, aber im Prinzip gilt, dass Bauteile, die nicht verändert werden, nach den zur Bauzeit gültigen Regeln beurteilt werden dürfen. Umbauten müssen nach den jetzt geltenden Regeln behandelt werden. Alles andere würde ja im Endeffekt dazu führen, dass nach einer Neuauflage der einschlägigen Normen die vorher gebauten Häuser nie mehr umgebaut werden dürften. |
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Vielen Dank!
Ich nehme dann an, dass bei Nutzungsänderungen eine Statik nach alter Norm zulässig wäre? Zumindest dann, wenn ich nichts umbaue und/oder verstärken muss. Ist das korrekt? |
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Ja, würde ich so sehen.
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Moin,
hier das Papier von der Bauministerkonferenz. Beispiele findest du in Kapitel 6. Grüße Christoff
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Nutzungsänderung mit Lasterhöhung - immer ein Highlight. Ansonsten Lastvergleich und vielleicht ein paar Vergleichsrechnungen, wenn man was zum Bestand weiß. Der Zustand der Bestandsbauteile muss das aber hergeben. Beste Grüße |
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