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So weit ich das weiß sind beim Steifezifferverfahren von mb folgende Eingabeparameter zum Baugrund wichtig:
- Es - Querkontraktionszahl - Einflußtiefe - Überstand Bettungskragen (sollte groß genug sein, Verformung am Rand sollte gegen 0 gehen) Mit all diesen Werten kann man herumspielen und irgend etwas errechnen. Die Ergebnisse sind dann mal mehr, mal weniger falsch, z.B. ist der Es Modul des Bodens keine Konstante sondern spannungsabhängig. Meine Vorgehensweise: - Setzungsprognose durch Gutachter - Nachweis der Gründung mittels Steifezifferverfahren und Kalibrierung der Eingabewerte mit dem Ziel die Bodenplattenverformung unter setzungserzeugenden Lasten mit den Setzungsprognosen in Einklang zu bringen . - Auswertung bzw. Beurteilung der Verformungsfigur bzw. Verträglichkeit mit dem Bauwerk und ggf. Rü. mit dem Gutachter - mit diesen Eingabewerten dann den Standsicherheitsnachweis der Gründung führen. Im Regelfall ist das der schnellste Weg ohne mehrmaliges hin und her und Anpassung von Bettungsziffern und was auch immer. |
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Letzte Änderung: von statiker99. Grund: Formatierung
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und genau da sollte man beachten, dass die Überlagerung verschiedener Lastfälle nicht mehr funktioniert. |
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Bodenmechanisch bzw. rechentechnisch haben die Kollegen alles erklärt
Was ich noch empfehlen würde, weil der Wert von 20 MN/m² nicht wirklich schreckt: Ich habe zumindest ansatzweise irgendwelche Wände den Ausdrucken entnehmen könne. Rechne doch mal die Bodenplatte mit angeschlossenen Wänden (soweit StB) also eben den "steifen Kellerkasten" Sollte diese Vorgangsweise Wandbewehrungen in der Größenordnung von As_min ergeben ist ja alles gut. Wie gesagt: Wichtiger als die Absolutverformung sind die Verformungsdifferezen, bzw die Abschätzung inwieweit diese von der aufgehenden Konstruktion aufgenommen werden können.
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