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Hallo Forum,
welche H-Last muss ich auf eine Schaufensterscheibe (keine Absturzsicherung) ansetzen. In der DIN 18008 steht nur "bruchsicheres Glas" einsetzen. Mein Prüfer fordert jetzt H=1,00 kN/m (Hd=1,50 kN/m) - so würden große Scheiben mit breiten von > 3,5 m praktisch nicht mehr nachweisbar! Gibt es noch eine Zusatzrichtlinie die ich nicht kenne? Danke Bernhard |
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öh, wenn der Prüfer das fordert, dann muss der doch wissen wo das steht. Wenn das nicht geschrieben steht und nur seine püersönliche Forderung ist, dann stellt isch die Frage, ob er die anderen überstülpen kann.
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Hi, hier geht es zwar um leichte Trennwände aber vielleicht kann man die Lasten adaptieren.
www.knauf.de/wmv/?id=2586 Grüße |
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schau mal hier
www.glaswelt.de/regelwerke/regelwerke-di...as-zur-pflicht-03-03 und hier publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/794 Seite 6 "Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6)" In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Vielleicht hilft d
ieses Merkblatt
weiter; es wurde wohl von der Anwendungstechnik eines Glasherstellers erstellt.
Danach sind Strecken-/Anpralllasten gem. DIN EN 1991 wie folgt anzusetzen:
Es werden aber auch Gründe genannt, warum entsprechende Lasten nicht zu berücksichtigen sind, nämlich wenn es durch Abschrankungen, Pflanzen, Möbel etc, vor der Verglasung nicht möglich ist, dass sich Personen anlehnen können. Die Lasten sind ggfs. in beide Richtungen (von innen und von außen) anzusetzen.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann
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Hi bochott, sehr gutes Thema.
0,50 kN/m als Einzellastfall sollte fast immer nachweisbar sein, ggf. darauf einigen. Frag mal den PI ob: - er die H-Last von außen oder von innen oder beidseitig wirkend haben möchte und mit welcher Begründung? - er zusätzlich eine Lastfallüberlagerung mit Windsog/Winddruck haben möchte und mit welcher Begründung? Grüße Ernst |
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