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Hat wer weiterführende Lektüre zur unbewehrten Ausführung von Anschluss Bodenplatte (Stahlbeton) an Untergeschosswand (Stahlbeton).
Die Nachweise für die Fuge sind klar. Mir geht es um die Verankerung der Wandbewehrung. Ich finde in verschiedensten Büchern etc. maximal den Satz: "Verankerungslänge der erforderlichen lotrechten Wandbewehrung" aus Lohmeyer/Ebling S.251 - das aber unter dem Satz "... Hierfür sind folgende Nachweise erforderlich." Bei Elementwänden kann bei gelenkiger Lagerung gemäß Zulassung auf entsprechende Bewehrung verzichtet werden. Mir geht es generell nicht darum die Bewehrung komplett wegzulassen, ich möchte lediglich ein paar Optionen. Ich rechne Kellerwände generell für den Bauzustand als Platte (maßgeblich) und spanne die Wand in die Bodenplatte ein. Somit ist der äußere Schenkel als Anschlussbewehrung immer erforderlich. Aber was ist mit dem inneren Schenkel? Irgendwann trägt ja die innenliegende Bewehrung entsprechend dem gewählten System (Einseitig eingespannter Einfeldträger). Bei Platten sind ja generell eigentlich 50% der Feldbewehrung über das Auflager zu führen und dort zu verankern. Vielleicht ist es ja auch ganz einfach und ich eier einfach rum =) Über den ein oder anderen Hinweis wäre ich sehr dankbar =) Beste Grüße |
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Ich mache da im Normalfall eine mittige Anschlußbewehrung rein und fertig.
Habe aber auch schon Fundamente mit Hohlwänden zentriert, Wand sollte dann nicht zu dünn sein. |
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Ich bin hier gedanklich bei der Ortbetonwand. Explizit auf der Suche nach einem Passus aus der Norm, oder Nachweisen.
Wie gesagt - bei Elementwänden ist bei gelenkiger Lagerung gemäß Zulassung keine Anschlussbewehrung erforderlich. Grundsätzich ist ein mittiger Anschluss halt auch keine wirkliche Übergreifung. |
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Hallo,
bin mir nicht ganz sicher ob ich deine Frage richtig verstehe... Du meinst die Statisch erforderlicher Bewehrung über dem Auflager? (Also gedanklich 1-Feldträger Platte untere Bewehrung über dem Auflager???) Die bekommst du nur weg, wenn du eine Längsdruckkraft in dem Einfeldträger hast... (was ja bei einer Kellerwand de Fall ist!) erf As = (Ved*al/z + N)/43,5 Wenn also die Auflast groß genug ist wird erf. As <0 ... Das meinst du, oder???? V.G. Mr. Ing. |
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Das setzt aber voraus dass, die Querkraft alleine über die Betonierfuge durch Reibung bzw. Auflast aufgenommen werden kann. Achtung: Ich würde nur den Kernbeton ansetzten, das Ausrinnen des Betons unten in der Fuge Elementwand zu Decke/Bodenplatte, funktioniert nur in der Theorie Wenn Durckbewehrung rechnerisch angesetzt wird (für den Nachweis in der Fuge), sollte man sie auch einbauen Die Feldbewehrung an der Innenseite hättest du aber für den Endzustand (Erddruck). Die 50% Feldbewehrung sind aufgrund Querkraftnachweis in Platten ohne rechnerische Querkraftbewehrung erforderlich. Wenn man den Querkraftnachweis aus so schafft... warum nicht. Bei EL-Wänden können ja die Zick-Zack Körbe für den Querkraftnachweis angesetzt werden, das ist mit ein Grund für den Passus in der Zulassung. Im Gegensatz zu Ortbeton-Platten haben ja Element-Wände / Element-Decken dadurch ja eine eingebaute Schubbewehrung Naja... Ja und nein Für Verankerung der Längsbewehrung aus Plattenbemessung/Biegebemessung über Auflager nein, weil kein Hebelarm damit Wirkungslos Für Schubübertragung quer zur Plattenebene (Querkraft Platte) hat er irgendwo eine gewisse "Dübelwirkung" ... wird aber wohl niemand ansetzten Für Wand als aussteifende Scheibe für Verankerung zentrische Zugkraft aus Scheibenwirkung sehr wohl ! Ich rechne generell (da nicht beauftragt und nicht gezahlt) keine Bauzustände für Baufirmen (speziell für Halbfertigteile) und lasse abgespreizt bis Decke betoniert ![]() ... und eingespannte Elementwände (auch wenn ich schon selber leider das ein oder andere gemacht habe) gehören ausführungstechnisch sowieso verboten ! |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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was ja auch bei jeder Mauerwerkswand mit Erddruck der Fall ist. |
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