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Hallo,
ein Bauteil soll über eine Hebevorrichtung aus Stahlprofilen an vier Punkten angehoben und mit einem Mobilkran versetzt werden. Die Befestigung des Bauteils an der Hebevorrichtung geschieht mit Hebebändern. Frage 1: Welcher Schwingbeiwert muss bei der Auslegung der Hebevorrichtung berücksichtigt werden? Frage 2: Muss bei der Auswahl der Hebebänder ebenfalls ein Schwingbeiwert berücksichtigt werden? Viele Grüße Emil |
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ganz pragmatisch
psi = 1,3 und den würde ich auch bei den Bändern berücksichtigen, bei 4 Punkten dürfte Schägzug ja nicht relevant sein, aber wenn du kein spezielles ausgleichsgehänge hast, sollest du die Last nur auf 2 Bänder verteilt rechnen ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
Folgende Benutzer bedankten sich: omega
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Dieses Problem kann man eigentlich nicht mit Hilfe eines Schwingbeiwertes lösen, der für ganz andere Situationen gedacht bzw. gültig ist, also z.B. für eine befahrbare Decke usw. Ich würde da einfach mal schauen was die die Pendelgleichungen für Ergebnisse liefern, denn letztlich ist das Ding doch nichts anderes als ein schwingendes Pendel. es |
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Hallo prostab, ich schätze deine Beiträge sehr, aber hier bist du sicher auf dem Holzweg, zugegebener maßen war schwingbeiwert der falsche begriff, aber eigentlich war trotzdem klar das ein hebevorgang gemeint war und wie die lastaufnahmemittel dimensioniert werden @omega, ich habe hierbei sonst immer in die Kataloge von Pfeifer gesehen, aber die sind nur noch online und nicht mehr so schön - kein Statikabschnitt mehr, sonst schau mal halfe/deha Seite 11 velement.sk/doc-produkty/systemy-prepravnych-uchytov/ha-d.pdf ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Ahoi,
wenn es hier um die Bemessung des "Hebezeuges" geht, empfehle ich die DIN EN 13155 "Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel" BG, Mitch |
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Das war mir schon klar. Mir hat nur der Ratschlag "ganz pragmatisch psi = 1,3" nicht gefallen, weil dafür zunächst keine Quelle genannt wurde. === Gut, jetzt haben wir dankenswerterweise eine von Dir genannte Quelle velement.sk/doc-produkty/systemy-prepravnych-uchytov/ha-d.pdf Dort finde ich auf der Seite 11 den Faktor 1,3. Ob dieser Wert für den vorliegenden Fall (individuelle Hebevorrichtung) gültig ist, ist noch nicht gesagt. Die Zugkräfte im Bild auf Seite 11 sind für die statische Ruhelage angegeben (z.B. Heben im Fertigteilwerk). Vor Ort hat man beim Schwenken des Krans eine ausgelenkte Lage und eine schwingende Bewegung. Ob solche Einwirkungen durch den Faktor 1.3 abgedeckt sind, ist/war für mich fraglich. Andererseits hat man bei Hebebändern hohe Sicherheitsfaktoren vorgesehen. Vielleicht steht dazu etwas in der von Mitch genannten Norm DIN EN 13155 (ab 207,80 EUR inkl. MwSt. lese ich, unglaublich). es |
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Letzte Änderung: von prostab.
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