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Das sind solche Aufträge über 3 Ecken, wo du als TWP hintendran keinen Durchgriff zum EBA bekommst. Und den auch nicht brauchst. Du kennst jetzt die Knackpunkte und bittest Deinen AG um Klärung.
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO
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Vielen Dank!
Ich bin jetzt bei der DIN EN 1991-2:2010-12 Auf der Seite 65 "6.3.2 Lastmodell 71" da steht unter Punkt 3 folgender Text (3)P Die charakteristischen Werte nach Bild 6.1 sind auf Strecken mit einem gegenüber dem Regelverkehr schwereren oder leichteren Verkehr mit einem Beiwert zu multiplizieren. Die mit dem Beiwert multiplizierten Lasten werden als „klassifizierte Vertikallasten" bezeichnet. Als Lastklassenbeiwert ist einer der Folgenden zu wählen: 0,75 - 0,83 - 0,91 - 1,00 - 1,10 - 1,21 - 1,33 - 1,46 Meine Frage ist welchen der 8 Werte muss als Lastklassenweiwert α wählen? Wo steht wie man diesen wählt? Also bestimmt nicht nach gousto. |
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Der Lastklassenbeiwert muss vom Infrastrukturunternehmen mitgeteilt werden, da nur das Unternehmen weiß, wie schwer die Züge tatsächlich sind.
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