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Guten morgen,
hat jemand ne Idee, oder kennt eine Quelle für den Windlastansatz bei französischen Glasbalkonen? Mir geht es hier vor allem um den Lastfall "geöffnetes Fenster". Außer "freistehende Wand" bzw 0,5+0,8 (Windsog -1,7) ist mir nicht viel eingefallen... bzw. die mir bekannten veröffentlichungen / Normen geben nicht viel her. Dort wird eigentlich immer nur das Fenster mit Brüstungsriegel abgehandelt. Vielen Dank und Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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DIN EN 1991-1-4: 2 Bemessungssituationen Ziff. 4
Freistehende Wand? - Eher nicht. Ich würde sagen, den ganz normalen Wand auf senkrechte Wand, cpe,1 und ggfs. am Gebäuderand gelegen. Das sollte reichen. Ich vermute mal, dass nicht wirklich viel dabei rumkommt und der kraftschlüssige Anschluss in der Tragschale unter Beachtung möglicher Wärmebrücken die eigentliche Aufgabe sein wird. |
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Ziff 4 gefällt mir besten dank.
Naja man muss ja schlauerweise die Holmlast mit einer Windlast überlagern. Das kann logischerweise bei franz. Balkonen nur passieren, wenn das Fenster offen ist. Daher wars mir eigentlich vorher klar, dass man die Windlast abmindern kann, ich war nur auf der Suche nach einer "schlauen Bemerkung" aus der Norm =) Mein Gedankengang war eher - mehrere Fenster sind offen (Durchzug) und einer dümmelt halt gegen den franz Balkon. Daher der Gedanke mit der frei stehenden Wand. Ja der entscheidende Punkt ist immer wie bekomme ich die Last "in das Gebäude". Insbesondere mit den Lasten der ETB. |
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Ich glaube nicht, dass die Holmlast zwingend mit der Windlast überlagert werden muss. Da gibt es etwas in der Norm zu...
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Ahoi!
Gemäß "MVV TB, Anlage A 1.2.1/8, Ausgabe August 2017": Holmlasten werden mit Windlasten nur überlagert, wenn es sich um Geländer an Fluchtwegen handelt. Das steht so in der Geländer-Richtlinie, Ausgabe: April 2019.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Danke!
Wenn mans genau nimmt - gilt das aber eigentlich nur für Balkone und Laubengänge ? ... Iwelche Erfahrungen? Beste Grüße |
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