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Nachweis DDR-Halle für PV-Anlage 01 Dez 2022 08:36 #77220

Hallo zusammen,

auf eine bestehende Halle, die zu DDR-Zeiten(1974) gebaut wurde, soll eine PV-Anlage installiert werden. Die Halle besteht aus Stahlbetonstützen und Stahlfachwerkbindern im Abstand von 6m. Die Halle ist etwa 18 m breit und 90 m lang. So wie es aussieht, wird die Dachkonstruktion, rein rechnerisch mit den Sicherheitsbeiwerten nicht halten.
Kann mir jemand sagen, vielleicht sogar ein Prüfstatiker, ob die Nachweise nach der neuen Norm also mit Sicherheitsbeiwerten gerechnet werden muss?

Das Problem ist, dass man sich die Dachkonstruktion durch die Sicherheitsbeiwerte immer kaputt rechnet. Beispielsweise auch normale Einfamilienhäuser, etc. Wie geht Ihr die Sache an?

Danke schon mal!

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Nachweis DDR-Halle für PV-Anlage 01 Dez 2022 08:58 #77221

Hatte die DDR nicht auch damals schon ein Konzept ähnlich dem Eurocode mit Sicherheitsbeiwerten auf beiden Seiten (Einwirkung + Material)?

Wenn baulich an der Konstruktion nichts geändert wird, darf man das in meinen Augen durchaus mit den damaligen Berechnungsmethoden nachweisen. (Dazu bräcuhte man jedoch eine Bestandsstatik bzw. wirds ohne schwierig)

PV wiegt halt bischen was + je nach geometrie der PV-Aufstellung, muss man eventuell auch die Schneelasten erhöhen.
Wenn die Halle im norddeutschen Tiefland liegt sollte man eventuell schon überlegen den Schnee mit modernen Methoden gegenzurechnen.

Beste Grüße

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Nachweis DDR-Halle für PV-Anlage 01 Dez 2022 09:13 #77223

Ahoi,

wieso rechnet man die Konstruktionen durch Sicherheitsbeiwerte kaputt?! Die Aussage kann so nicht gelten, da machst du irgendwas falsch. In den Materialkennwerten war doch damals ein globaler Sicherheitsfaktor enthalten.

Beispiel Stahl, da du von Stahlfachwerkbindern sprichst:
Sicherheitsbeiwert auf Lastseite nach EC0 gemittelt: (1,35+1,50)/2= 1,43
heute: S235, fy,k= 235 N/mm² gemäß EC3
damals: St37 (DIN 1050 (1957) aus Bargmann Historische Bautabellen) für Druck und Biegedruck, LF HZ, zul. sigma= 160 N/mm²
daraus ergibt sich 235/160= 1,47, was ungefähr den Sicherheiten auf der Lastseite= 1,43 (siehe oben) entspricht.
Wenn sich nun durch die PV-Anlage nicht ein mü für Schnee > 0,8 ergibt, hast du z.B. bei der Schneelast in SLZ 1 sogar noch Reserven von 0,75-0,52= 0,23 kN/m², in SLZ 2 noch Reserven von 0,75-0,68= 0,07 kN/m². Hierbei muß sicherlich noch ca. 0,12 kN/m² für Winddruck in WZ2, Dachbereich I berücksichtigt werden, allerdings abgemindert mit psi_0= 0,6. Wenn Bauteile der Fachwerkbinder nicht bzgl. Stabilität bereits bei einem Ausnutzungsgrad von 100% liegen, ist also alles noch denkbar. Es gibt PV-Anlagen, die eine kleine Neigung aufweisen und eine Flächenlast von 0,12-0,18 kN/m² erzeugen.
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO, statiker99

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Nachweis DDR-Halle für PV-Anlage 01 Dez 2022 09:26 #77225

Bevor man anfängt sich einen Kopf zu machen, erst einmal stumpf den Momentenanteil aus den PV-Anlagen ausrechnen und dem max. zu erwartenden Momenten aus der Ist-Situation gegenüberstellen.
Das man nach den statischen Altunterlagen hat suchen lassen, setze ich einfach mal voraus. Oftmals geht aus denen hervor, dass die Bauteile nicht ganz zu 100% ausgenutzt wurde. Dann kann man ist + neu überlagern und sich die Karten legen, wie weit man mitgeht. (Es gab mal die inoffizielle Zahl 3%)
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99

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Nachweis DDR-Halle für PV-Anlage 06 Jan 2023 22:42 #77399

  • Badoo
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Ohne jetzt die globalen Sicherheitskonzepte zu vergleichen oder ähnliches...

Also wenn ich es prüfen würde, dann würde ich Lastvergleiche zulassen. Andererseits würde ich neue Bauteile selbstverständlich nach geltender Norm und anerkannten Regeln der Technik mit globalen Sicherheitskonzept bemessen haben wollen.

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Nachweis DDR-Halle für PV-Anlage 07 Jan 2023 12:03 #77401

mal ein Hinweis zum Thema:

www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&s...zbeTyHXQXIx2OHYYVtWd

Wichtiger als 3% oder 5% Überschreitung ist der Zustand der Bausubstanz.

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