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Bin zwar nicht @markus, aber verweise auf S21. Hier wurden im Rahmen der Bauausführung mehrfach neue Normen eingeführt, was jedes dazu führte, dass auch bereits ausgeführte Bauteile dahingehend überprüft werden mussten, ob sie auch nach neuer Norm noch ausreichend dimensioniert sind, was insbesondere bei Gründungsbauteile (Bohr- und Rammpfähle) "lustig" ist, da es ja eigentlich keine Möglichkeit gibt, diese nachträglich zu verstärken, insbesondere, wenn die Bodenplatte ebenfalls schon fertig ist... |
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wenn du die antwortmöglichkeiten so weit fasst, dann wird wohl bei jeder normänderung (und wieviele säue wurden schon durchs dorf getrieben) alles und jedes auf den prüfstand kommen (meine lieblinge, unsortiert: durchstanzen, d-bereiche, tg-bopl+beschichtung, holzbau-verbindungsmittel/brandschutz/querdruck). schade, dass man nicht so einfach den vorausgeschriebenen normenstand (für die normenhörigen) aus 2025 in 2022 abbilden darf: die denke, "die norm stimmt immer", ist verbreitet, bei abweichungen gibts bastonade. nebenbei: nur um den begriff der ardt wurde vor wenigen jahren in aachen 2 tage (!) diskutiert .. war unterhaltsam
![]() wenn du die antwortmöglichkeiten enger fasst, geht´s u.a. um die rolle formaler kriterien (abnahme, hinweispflicht, beweisbarer zugang usw) - wann wurden die berücksichtigt oder auch nicht, welche konsequenzen, warum/wie das gelöst wurde .. bis hin zur engsten auslegung: welche urteile .. und natürlich auch: welche urteile eben nicht (weil anders gelöst wurde). Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Ich sage ja nicht, dass das vorgehen des Bauherrn - von dem kam die Forderung, auch "Bestandsbauteile" nach neuer Norm nachzurechnen - sinnvoll war. Ich meine: Was hätte er (der Bauherr) denn machen wollen, wenn sich herausgestellt hätte, dass durch die Normänderung bereits fertiggestellte Gründungsbauteile nicht mehr ausreichend dimensioniert sind und gleichzeitig aber auch schon Bodenplatte und aufgehende Wände fertiggestellt sind? Alles abreisen und neubauen? Ich meine, die betroffenen Bauteile wissen ja nicht, dass sie zwar nach alter Norm standsicher waren, nach neuer aber nicht mehr...
Ich wollte nur aufzeigen, dass es reale Bauwerke gibt, bei denen auch bereits ausgeführte Bauteile neu nachgewiesen werden mussten, wenn eine neue Norm eingeführt wurde, weil eben die Abnahme noch nicht erfolgt ist... |
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"a) da der EC8 und NDA noch nicht baurechtlich eingeführt sind, d.h. noch nicht in die
Musterrichtlinie der bautechnischen Bestimmungen bzw. der Listen der Länder, nehme ich an, dass man noch nicht von einer allgemeinen Regel der Technik sprechen kann." @markus desshalb bin ich immer wieder erfreut wenn "Statiker" eine feste Meinung haben zu komplexen Fragen (die ich übrigens nicht eindeutig beantworten kann). @saibot ja, S21 mit der Planungs- und Bauzeit ist halt ein spezieller Fall. Wenn du dann mal an einem Projektstandard "Wissenschaft und Technik" und langer Projektlaufzeit arbeitest wirds dann noch schöner. Desshalb, wie immer, dokumentierte Kommunikation kann hilfreich sein. |
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DIN 4149 oder DIN EN 1998?
Das Thema ist weiterhin hochaktuell! Wer sich weiter informieren möchte: Aktueller Beitrag auf bauingenieur24: www.bauingenieur24.de/artikel/erdbebenbe...149-oder-eurocode-8- Auf LinkedIn erstelle ich regelmäßig Beiträge zum Thema Erdbebenbemessung: www.f54db463750940e0e7f7630fe327845e-gdprlock/posts/earthquake-engine...724765344219137-BPEj Auszug:
Mich würde sehr interessieren, was hier im Forum die Meinungen zur Empfehlung der Prüfingenieurverbände sind. Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, Baumann, statiker99
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"Eine Ermutigung an Prüfingenieure, die DIN EN 1998 als alleinige Norm zu akzeptieren."
Das wird wohl nicht funktionieren. Die Prüfingenieure sind Opfer einer behäbigen Verwaltung und gleichzeitig Erfüllungsgehilfe der Behörde. Ich sehe da wenig Spielraum für die Prüfingenieure offiziell anderst zu verfahren. |
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