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Ich persönlich bin tatsächlich am überlegen meine Vorbemessungen so anzupassen, das selbst geringfügig geänderte Positionen einfach kopiert werden und vorne mit neuem Datum z.B. 220304 abgelegt werden.
Da ich mit Frilo arbeite werde ich das wohl zukünftig einfach direkt in den Dokumentdesigner schieben. Sonstige Überlegungen auf Papier werden bei mir auch immer als PDF verschickt, welche sich ebenso gut integrieren lassen. Wenn einer dann was sehen möchte - soll er seine Seiten haben. Teilweise kennt man seine Pappenheimer natürlich auch, da kann man sich den unsinn dann sparen. Aber realistisch gesehen ist es größtenteils ja nicht so, dass man die Arbeit wegen der Dokumentation doppelt und dreifach macht - manchmal ist es auch nicht schlecht wenn man die Wünsche des Bauherren in der LP 1-2 schriftlich festhält... Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Kann man ja alles machen, wenn denn für alle Beteiligten einvernehmlich ersichtlich und bekannt ist, in welcher Phase man sich befindet.
Das wird hier zumindest nicht spürbar thematisiert. Es gibt keine zeigbaren Abgrenzungen, also ist eine Zuordnung in Planungsphasen nicht möglich. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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hi,
für nachweis der leistungsphasen 1-3 ist jeweils am ende " Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse" erforderlich. das findet gegenüber dem bauherren statt und hat formal den charakter einer zwischenabnahme. der jeweils erforderliche umfang hängt von objektbedingungen ab, ob bspw. die aussteifung mittels zweizeiler "abgearbeitet" wird oder wesentlicher bestandteil der twp (bei verschieblichen oder "weichen" systemen) ist, sollte schon rechtzeitig geklärt werden. bsp dazu aus lph2, weil ich gerade in lph2 bin: der bauherr bekommt u.a. für eine typische decke 2 systemskizzen mit tragenden wänden und deckenspannrichtungen, die (objekt)planerseits favorisierte lösung wird deutlich hervorgehoben und stellt, wenn die freigabe erfolgt, die basis für meine weitere arbeit dar. wenn danach geändert wird (bspw entfall oder verschiebung tragender wände), gibt´s ab lph 2 neubearbeitung. sobald mit abschluss lph 3 (die objektplanung ist notwendig bereits in lph 4) alle grundlagen für beginn der lph 4 bekannt sind, braucht der twp keine weiteren zuarbeiten, änderungen - oder autogramme. mit planungschaoten aller fraktionen kenne ich mich aus: die kosten den bauherren und mich viel geld. man tut dem bauherren einen gefallen, wenn man a bisserl die planung plant - und sich selbst auch. btw, die konservativen antworten auf zwischenzeitlich aufgeworfene fragen decken sich in grossen teilen mit den kommentaren bei LKF2009 - gut grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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kommt wohl auf die Größe der Projekte an. Wer bei Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern die Planung planen muss, hat sicher noch ganz andere Probleme im Job. Was ist das? |
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... ich würde mal sagen:
Locher/Koeble/Frik: Kommentar zur HOAI ...
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