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Entwurfsplanung_Tragwerksplaner 05 Mai 2022 10:57 #74724

@saibot
jetzt wird es schwierig ....

Vorweg, ich gehe mal von meinen eigenen Projekten aus, Massivbau, Wohnanlagen bzw. Bürogebäude usw.

Grundsätzlich verstehe ich den zitierten Passus "Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse"
wie folgt:

Die Entwurfsplanung schließt ab mit einem dokumentierten Ergebnis:
a)  zeichnerische Darstellung der Konstruktion und wesentlicher Konstruktionsdetails
b)  textlichen Teil
c) Berechnungen


zu a)
Ob das nun "schalplanartige" Entwurfszeichnungen oder Handskizzen mit den notwendigen
Angaben sind schreibt die HOAI nicht vor.
Die grundlegenden Festlegungen (Abmessungen, Materialgüten, konstruktive Details usw.) gehören
da mit rein.

zu b)
Spricht für sich.

zu c)
Eine Dokumentation der überschlägigen Berechnungen ist Leistungsbestandteil.

Einfach ein Positionsplan oder ein gesammelter E-Mail Verkehr über einen längeren
Zeitraum wird im Zweifelsfall eher nicht ausreichend sein.

Wenn ich also auf der Bauherrnseite tätig bin und es liegt ein HOAI - Vertrag vor würde
ich auf a) und b) bestehen und c) im Zweifelsfall anfordern.

Nach meiner Auffassung werden gerade nicht alle 3 von Ihnen beschriebenen Möglichkeiten
der HOAI gerecht.

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Entwurfsplanung_Tragwerksplaner 05 Mai 2022 11:06 #74725

Ich bin ja grundsätzlich bei Ihnen und handhabe es auch immer so, wobei im Brückenbau ja generell eine Vorstatik abverlangt wird, die den Entwurfsplanungen beizulegen ist. 
Aber dass ich meine "statischen Berechnungen" dokumentieren muss, kann man IMHO da nicht rauslesen. Ich muss die Ergebnisse dokumentieren und Erläutern. Das Dokumentieren kann auch über einen Plan erfolgen, Erläutern je nach dem auch, zumindest für den Profi. Ansonsten alt noch ein paar schriftlichen Erläuterungen zum (Positions-)Plan. Aber eine Dokumentation einer statischen Berechnung im Sinne einer "abgespeckten LPH4-Statik" schuldet man meiner Meinung nach auf Grundlage des Leistungsbildes der HOAI nicht. Zumindest keine Berechnungen, die irgendwie überprüfbar ist. 
Und der angesprochenen textliche Teil kann sich auch durch das "Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht" erschöpfen. Man muss ja nicht alles zweimal zu Papier bringen. Setzt natürlich voraus, dass vom Architekten/Objektplaner eine Objektbeschreibung oder ein Erläuterungsbericht erstellt wird, aber das ist ein andere Thema.
Da müssten man aber tatsächlich mal in einen Kommentar zur HOAI reinschauen. 

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Letzte Änderung: von saibot2107.

Entwurfsplanung_Tragwerksplaner 05 Mai 2022 11:27 #74726

@saibot

es ist wie immer im Leben.

"Und der angesprochenen textliche Teil kann sich auch durch
das "Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht" erschöpfen."

Natürlich geht auch das, aber auch da liefert man die entsprechende Texte ab.

Aber egal wie sinnvoll manche Dinge im konkreten Einzelfall sind, liegt ein Standard - HOAI Vertrag vor und es
kommt zum Streit kann der Spaß groß werden.

Wenn ich da auf der Bauherrnseite sitze passiert folgendes:
- Welche Unterlagen liegen vor
- wie sind diese Unterlagen formal zu bewerten (Thema Teilleistungen innerhalb der Leistungsphasen)
- Honorarreduzierung bezogen auf die nicht erbrachten/vorgelegten Teilleistungen

Wenn alles gut läuft fragt keiner danach.

_______________________________________________
OT:
Aus meiner Planersicht sehe ich das ganze noch etwas spezieller.
Ich habe gerade zum Abschluß Interresse an einem sauberen dokumentierten Abschluß der LPH3,
vor allem in Hinblick auf
-  Bauteilabmessungen
-  Stützen und Wandstellungen
-  Fugenausbildungen
-  Anforderungen aus Gebrauchstauglichkeit
-  Anforderungen aus Dauerhaftigkeit
-  Nutzungen / Lastannahmen / mögliche Lastreserven
-  ........

Wenn die LPH 4 dann startet brauche ich keinen Kontakt mehr zu den Architekten .... 

Die letzten Jahre hat das auch ganz gut funktioniert.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Entwurfsplanung_Tragwerksplaner 05 Mai 2022 11:34 #74727

@statiker99

Wir sind ja grundsätzlich einer Meinung und handhaben das wohl beide auch in etwa gleich. Unser Büro zumindest liefert in LPH 3 immer in der Regel eine Vorstatik ab. Gelegentlich gibt es so gar die Ansage: Produzier mal 500 Seiten, damit es schön viel aussieht.

Und wie gesagt: Im Brückenbau ist es üblich, nahezu vollständige Statiken in LPH 3 aufzustellen und zu dokumentieren.

Ich wollte nur darauf hinaus, dass man sich anhand des Leistungsbildes der HOAI trefflich darüber streiten kann, was tatsächlich wie zu liefern ist, wenn es im Vertrag keine weiteren Vorgaben gibt.

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Entwurfsplanung_Tragwerksplaner 05 Mai 2022 11:36 #74728

Die Entwurfsplanung schließt ab .....
 

na, wenn es einen solchen Zeitpunkt eindeutig und nachvollziehbar gibt, ist es ja schön. (es geht bei mir um Schulen, Kindergärten, Sportanlage, Büro- und Wohngebäude)
In meiner Welt wird solange entwurfsgeplant, bis die Bezeichnung des Planes im Schriftfeld ausgetauscht wird. Das ist der Tag vor Einreichnung beim Bauamt. Die bis dahin aufgelaufenen statischen Berechnungen wurden nicht tagesweise ausgedruckt, so dass man sie irgendwie greifen könnte. Ich passe die Statik im Pc an die neuen Situationen an. Textliche Dokumentationen über wasauchimmer werden auch nicht angefertigt und abgefragt. Es gibt als längeren Text das Vorwort zur Statik. Ein Planungstagebuch vergleichbar einem Bautagebuch führe ich zumindest nicht. Es gibt keine Notwendigkeit.
Man könnte sicher was zusammensuchen und abgeben, aber das würde auch nur zusammengesucht wirken.



 

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Entwurfsplanung_Tragwerksplaner 05 Mai 2022 13:56 #74729

Meines Erachtens ist die Verwendung der Bezeichnung aus der HOAI als Leistungssoll schon ausreichend beschreibend. Die Anhänge zur HOAI, welche die Leistungsphase näher beschreiben, ist frei zugänglich und falls es Unklarheiten gibt, hilft das Telefon und ein Anruf beim Tragwerksplaner, welcher die Tragwerksplanung (Angebot oder Rechnung) erstellt hat und dieser erläutert, was erbracht wurde/wird. Reden hilft immer!

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