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Wenn mit Tabellen Ecxl-Tabellen gemeint sind, könnten die durchaus unters Urheberrecht fallen, analog zu Computerprogrammen. Im Erstellen von Detailnachweisen mit Excel (oder was auch immer) liegt ja durchaus ein schöpferischen Prozess.
Allerdings wird das Urheberrecht IMHO in dem Moment ausgehebelt, in dem man von einem Kollegen eine Excel-Tabelle mit dem Hinweis diese nutzen zu dürfen außer Kraft gesetzt, weil sie dann ja eben mit Erlaubnis des Urhebers genutzt wird. Sind mit Tabellen aber z.B. Tabellen mit Querschnittswerten gemeint, dürfen diese genutzt und auch übernommen werden, es ist aber immer die Quelle zu nennen. Gleiches gilt für neu entwickelte Formeln in einem Aufsatz in einer Fachzeitschrift. Dürfen benutzt werden, die Quelle ist aber zu nennen. |
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Danke für eure Antworten!
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ich denke, man muss in der Frage mit gesundem Menschenverstand herangehen.
Wenn da irgendjemand in einer Statik eine Tabelle zur Rechenvereinfachung erstellt hat, hätte ich keine Bedenken die Tabelle in meiner Statik zu verwenden, zu mal ich diese Vereinfachung einem Prüfer ohnehin erklären müsste. Problematisch wird es aber, wenn ich diese Tabelle irgendwo, wie in einer Fachzeitschrift und dazu als mein Werk ausgeben würde. Das wäre zum einen moralisch verwerflich, zum anderen Wissenschaftsbetrug und möglicherweise Verletzung des Urheberrechts. Anders herum würde man ja jeglichen Wissenstransfer, egal ob in mündlicher oder schriftlicher Form, verunmöglichen. |
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Also ich würde eine Tabellenkalkulation auch mit einem Softwarequellcode gleichsetzen. Und der ist auf jeden Fall geschützt.
Natürlich ist da nichts geschützt, wenn man ein paar Summen bildet. Die Tabelle muß schon einen gewissen Wert haben. Für eine Veröffentlichung darf man immer zitieren. Also ein kleines Stück darstellen. Aber für die ganze Veröffentlichung braucht man sicher eine Zustimmung vom Autor. @Badoo "Angenommen man würde allgemeine Vorbemerkungen direkt kopieren, so stünden diese ja nicht unter Urheberrecht? Immerhin wurde hier ja nichts erfunden (darf ja nicht schöpferisch sein), sondern auf anerkannte Regeln der Technik verwiesen." Also wenn man etwas technisch erfindet, dann muß man sich ein Patent besorgen. Urheberrecht beruht eher auf etwas geistiges. Buch, Musik, Text, Software-Quellcode. So eine Vorbemerkung je nach Umfang kann schon mal urheberrechtlich geschützt sein. "Und bei Tabellen muss ich nur die Schriftart ändern und das war es dann ?" Ja, ja. Das ist immer das Gerede, man muß bei einer Architektenzeichung die Seitenlängen des Hauses 1 cm verändern und dann ist es mein Entwurf. Damit wirst Du gegen die Wand laufen. |
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Das mit der Schriftart war eher veranschaulichend gemeint. Ich wollte einfach nur sehen, wo genau ihr denn die Grenzen zieht..
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Zu diversen Abläufen unseres Tätigkeitsfeldes gibt es via Vorschrift klare Vorgaben wie sie abzuarbeiten sind. Mit kreativer Freiheit ist da nicht viel, eher gar nichts. Nehme man z.B. nur mal die Ermittlung der Federwerte für die Wände. Das eigentliche Grundgerüst ist per Berechnungsvorschriften vorgegeben, es bleibt lediglich das Layout als Variable. Auch hier würden jeder von uns zu einer Tabelle mit den quasi identischen Werten kommen. Wenn das Layout dieser Tabelle nun keine Rolle spielen würde, hätte quasi derjenige das Urheberrecht auf die Tabelle, der sie als erstes publiziert. Die anderen würden ja nur mit einem anderen Layout ankommen. Es ist zweifelsfrei ungeschickt ein Vorwort 1:1 zu kopieren, aber Ähnlichkeiten sind dennoch nicht zu vermeiden, da es sich ja um den selben Zweck handelt. Und im Grunde ist es mit einer Statik auch so. Selbstverständlich werden sich verschiedene Berechnungen von einem Haus ähneln, auch wenn sie von unterschiedlichen Aufstellern kommen. Es wäre ja sogar schlimm wenn sie es nicht tun würden. Die Frage reduziert sich im Grunde also auf 1:1 Kopien von Werken anderer. Denn Ähnlichkeiten von "Werken" sind in unserem Metier nicht nur unvermeidbar, sondern sogar eher das Ideal. Darausfolgend kann das Urheberrecht selbstverständlich nicht so angewendet werden, wie bei kreativen Tätigkeitsfeldern. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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