Willkommen,
Gast
|
|
Hallo Leute,
Ihr kennt es wahrscheinlich selbst. Über die Jahre sammelt man Vorlagen von anderen Arbeitgebern, freundlichen Kollegen usw. Einiges wird mehr modifiziert, anderes fast komplett so übernommen. Ich frage mich, sind Urheberrechtsverletzungen zu befürchten, wenn Tabellen weiterverwendet werden z.B. ? Wie handhabt ihr das ? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Komm auf die Tabelle an. Wenn da aber richtig statischen Berechnungen drauf sind, würde ich meinen, dass das unters Urheberrecht fällt.
Urheberrecht hat da noch so eine Falle. Bei Weitergabe von geschütztem Material fällt das noch unters Strafrecht. Man kann sich die Tabellen aber auch neu, in anderer Form bauen. Die Mathematik (und Physik) selbst kann natürlich keiner schützen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Jens01.
|
|
Vertrackte Situation. Das Urheberrecht schützt im Wesentlichen künstlerisch kreative Werke wie Bilder, Musik, Reden und so weiter. Also etwas mit eigener geistiger Schöpfungshöhe. Technische Zeichnungen fallen auch darunter. Nur müssen sie m.W. schon etwas eigene kreatives beinhalten. Typisch sind dafür technische Patente.
Was wir machen ist dagegen die Anwendung und Umsetzung von normativen Vorgabe. Wenn sich einer Tabellen als Arbeitshilfen bastelt, dann hat er ja lediglich vorgegebene Gleichungen aufbereitet, jedoch nichts selber kreativ "geistig geschöpft". Bei wissenschaftlichen Arbeiten im Neuland ist es wieder anders. Nur das ist ja nicht unser Wirkungsgebiet. Wir wenden nur an und kochen alle mit dem gleichen Wasser. Allerdings halte ich es für ein dünnes Eis, wenn man sich aus anderen Statiken etwas rauskopiert und so deutlich erkennbar übernimmt. Oder schlimmstenfalls eine vorliegende Statik einfach unterschreiben. Letzteres ist eh nicht empfehlenswert, da auf solche Ideen nur Bauherren kommen, denen eh nicht zu trauen ist. Wie Jens1 richtig schreibt, sich von dem was andere gutes gemacht haben, selbst inspirieren lassen und es nachzubauen, kann nicht unlauter sein. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ja, dünnes Eis...
Sehe ich ziemlich ähnlich. Wie üblich ist denn das 1:1 Kopieren von Texten und/oder Tabellen etc. Ich denke, dass doch jeder in unserem Beruf auf dünnem Eis steht!? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Badoo.
|
|
Die Anwendung wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse ist nicht verboten und geradezu erwünscht, denn wozu soll beispielsweise ein Artikel im Beton- und Stahlbetonbau dienen, wenn ich die darin veröffentlichten Formeln und Tabellen nicht in meiner Arbeit verwenden darf.
Nicht erlaubt ist die Veröffentlichung einer Tabelle ohne den Verweis auf den Urheber. Mit Zeichnungen verhält es sich m.E. so, dass die Zeichnung geschützt ist, aber nicht ihr Inhalt, es sei denn, der Ersteller macht auf den Inhalt Schutzrechte geltend. Hinsichtlich des Inhalts stehen unter Schutz beispielsweise Architektenentwürfe oder Patentzeichnungen. Bei bautechnischen Zulassungen bin ich mir nicht sicher. M.E. kann man ein zugelassenes Produkt nachbauen und sich auf die Zulassung berufen, solange das Produkt nicht irgendwie durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt ist. Bei Patenten. Hier darf man sich auch nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen, wenn man eine Konstruktion im Espacenet findet. Viele der Patente sind vor der Frist von 20 Jahren abgelaufen, weil der Anmelder die jährlichen Gebühren nicht mehr bezahlt haben. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Megapond.
|
|
Macht sicherlich Sinn..
Angenommen man würde allgemeine Vorbemerkungen direkt kopieren, so stünden diese ja nicht unter Urheberrecht? Immerhin wurde hier ja nichts erfunden (darf ja nicht schöpferisch sein), sondern auf anerkannte Regeln der Technik verwiesen. Und bei Tabellen muss ich nur die Schriftart ändern und das war es dann ? Hm.. entweder ich steig noch nicht so ganz dahinter oder das ganze ist mir noch zu schwammig. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Badoo.
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten