Willkommen,
Gast
|
|
Prüfstatiker haften bei grober Pflichtverletzung und im Strafrecht. Wenn sie sich jetzt öfter in einfachere Streitverkündungen hineinziehen lassen, riecht das für mich ein wenig nach Arbeitsbeschaffung für Juristen.
Die Eingangsfrage ging um Brücken und jetzt kommen hier Beispiele aus dem Hafenbau und Erdbeben im Bestand. Genau das meinte ich mit wild spekulieren. Ich hatte erst vor wenigen Jahren eine etwas kniffligere Brücke und hatte dem Amt angeregt, vor Beantragung der Fördermittel die Vorstatik prüfen zu lassen, rein wegen der Kostensicherheit. Und da kamen genau diese Einwände. Sie als Experte, Ihre langjährige Erfahrung, Sie haben dich schon andere Brücken gemacht... usw. Fühlt man sich schon blöd. Aber gut. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
So ungewöhnlich finde ich jetzt nicht, dass in LPH 3 ein Prüfingenieur eingeschaltet wird. Sieht doch die HOAI eine zum Prüfingenieur passende besondere Leistung vor:
Wenn es um Brücken geht, könnte ich mir so ein vorgehen z. B. vorstellen, wenn in der Entwurfsplanung absehbar ist, dass sich abhebende Lagerkräfte nicht zu vermeiden sind und eine ZiE für die Lager benötigt wird. Oder wenn man auf die Idee kommt, eine KPP als Gründung zu benutzten, allerdings nur diese bearbeitet werden soll.
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Es wurde nicht „wild spekuliert“, sondern anhand von Beispielen gezeigt, dass die Hinzuziehung von PrüfIngs in der LP3 grundlegend nicht so ungewöhnlich ist. Das das in einzelnen Behördenzimmern anders gesehen wurde, ändert daran gar nichts. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von DeO.
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten