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Hallo Liebe Freund*innen,
in der LPH 3 benötigen wir für unsere Neubaubrücke einen Prüfstatiker. Weißt ihr schon, wie das Honorar für ihn erfolgt? Wie kann ich herauskriegen, welches Budget dafür zu rechnen ist? Viele Grüße |
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so als Größenordnung schau mal hier
www.bvs-bw.com/bauherren-information/index.php unter Was kostet die Prüfung In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Ein Prüfingenieur (Baustatik) für die Lph3?
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Warum nicht? - Das ist dann zwar eine zivilrechtliche Angelegenheit, kommt aber durchaus vor. Kann sogar sehr im Interesse des TWP sein, denn wenn der eine Entwurfsstatik für was supertolles macht und in LP4 stellt sich raus, dass er wohl etwas sonnig aufgestellt war, dann wird es doof. Was hingegen ein Prüf.Ing im Vorwege schon mal (grob) abgenickt hat, wird er später nicht mehr ausbremsen. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Hallo,
gemäß RVP Ausgabe 2019 ... unter Punkt 7 - Zeitaufwand - 7 (1) Leistungen, die durch anrechenbare Kosten nicht zu erfassende bauliche Anlagen oder Bauteile zum Gegenstand haben, werden nach Zeitaufwand vergütet. 7 (3) Für Leistungen nach Zeitaufwand wird für jede Arbeitsstunde ein Betrag in Höhe von 1,5 von Hundert des Monatsgrundgehalts eines Bundesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A15 vergütet. Der Betrag wird auf volle EURO aufgerundet. Grüße Lehmann |
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Letzte Änderung: von Lehmann.
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Zumindest hier in Sachsen gibt es eine Straßenprüfverordnung, die das Prüfhonorar regelt. Die LPH 3 ist darin aber nicht gesondert erfaßt, bestenfalls als "Vorprüfung der Lastannahmen".
Ich würde als Statiker meinem AG eine Prüfung in LPH 3 NICHT empfehlen. Wie sieht das denn in den Augen des AG aus, wenn ich schon in der Vorstatik meinen Ergebnissen nicht so recht traue? Ansonsten wie ba schreibt, bei der BVS anfragen, die klären das und auf die Aussage kann man sich auch verlassen. |
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