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Hallo Mitch, Die aus der DIN 4149 bekannten Erdbebenzonen wird es tatsächlich nicht mehr geben. Die neue Erdbebengefährdungskarte des Nationalen Anhangs (NA) zum Eurocode 8 gibt die Werte SaP,R an. SaP,R ist der Plateuwert des Antwortspektrums; er lässt sich in die altbekannte Referenz-Spitzenbodenbeschleunigung agR umrechnen: agR = SaP,R/2,5. Die Werte SaP,R sind als digitaler Anhang in der Norm oder auf der Seite des GFZ Potsdam zu finden. Sie sind in Rasterpunkten (Breiten- und Längengrade) angegeben, die sich gleichmäßig über Deutschland verteilen. Unten zwei schematische Bilder zur Verdeutlichung. Da es auch zur Sprache kam: Die aktuelle Normensituation ist baupraktisch sagen wir etwas ambivalent. Die DIN 4149 ist als Norm bereits zurückgezogen, jedoch in den VV-TB weiterhin aufgeführt. Der Eurocode 8 inklusive des NA gilt dagegen als aktuelle Norm und stellt auch den aktuellen Stand der Technik dar, ist aber bauaufsichtlich noch nicht eingeführt. Dieses Problem sollte sich in nächster Zeit auflösen, sobald der Normenübergang auch baurechtlich vollzogen wurde. Ich lade herzlich auf meine Website ein, dort sind zukünftig weitere Infos zur aktuellen Entwicklung zu finden. Viele Grüße, Marius Pinkawa erdbebeningenieur.de Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)
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Letzte Änderung: von MariusP.
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Niemand möchte den "Fortschritt" der neuen EC8 Norm anzweifeln, aber...
...wir prüfen und rechnen vorhandenen Statiken nach, ....zum Zeitpunkt des Bauantrages relevante Normen muss ggf. berücksichtigt werden.. Also kurz und gut es wäre sinnvoll und hilfreich, beim Online Tool von Dlubal auch die alten Werte der DIN 4149 zu sehen!!!
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vielleicht war ich ein wenig zu naiv. fuer mich waren die beiden normen sehr aehnlich. was mich jetzt aber total irritiert ist, dass ich die zonen nicht mehr habe. fuer meine leichten stahlbauten war hier einiges geregelt. (zb. kleiner zone 1 >> kein nachweis, fuer zone 1 >> teilweise nur konstruktive massnahmen, etc.) meist war eine lastabschaetzung nach "technews" ausreichend. ich habe / hatte das thema bis vor einigen monaten nicht auf dem schirm, muss mich noch einlesen. vielleicht als hilfe, gibt es die obigen reglungen noch? (evtl. ueber sap,r?) hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Ja gibt es im nationalen Anhang zu Kap. 3.2.1.: Anhänge:
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Hallo hermann,
In der Tat sind die DIN 4149 und der Eurocode 8 sehr ähnlich, da die DIN 4149 bereits damals im Hinblick auf die Einführung des EC8 entsprechend konzipiert worden ist. Die Erdbebenzonenkarten der DIN 4149 sowie des NA:2011 sind daher auch identisch. Der NA:2011 (bzw. die Kombination EC8+NA:2011) wird baurechtlich jedoch nie eingeführt werden, da nun kürzlich der NA:2021 mit der neuen Gefährdungseinschätzung erschienen ist. Mit dem EC8+NA:2021 ergeben sich auch Änderungen zur DIN 4149 bzw. zum EC8+NA:2011. Vereinfachte Nachweise bis hin zum Verzicht einer Erdbebenbetrachtung anhand des SaP,R-Wertes sind weiterhin möglich. Vielleicht ist der Beitrag „Erdbebenbemessung in Deutschland – Aktueller Stand und zukünftige Entwicklung“ auf meiner Website für Sie interessant, in welchem sowohl Informationen zur neuen Erdbebengefährdungskarte als auch zu den möglichen Nachweisverfahren enthalten sind. Der Beitrag steht dort kostenfrei als PDF zur Verfügung. Viele Grüße, Marius Pinkawa erdbebeningenieur.de Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)
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Letzte Änderung: von MariusP.
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Hallo Herr Pinkawa, wieso ist der Grenzwert für Sap,r für die Bedeutungskategorie I in Ihrem Dokument <0,06g? Er sollte doch mit bei Bedeutungskategorie II unter <0,084g erfasst sein. Genau genommen müsste er sogar bei 0,084/0,8=0,105g liegen, da der Grenzwert direkt von γ1 abhängig ist. Oder liege ich da falsch? |
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