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auch der kann nicht nachträglich irgendwelche Termine erfinden. |
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"auch der kann nicht nachträglich irgendwelche Termine erfinden."
Ich bin da nicht mehr so drin. Und es kommt auf den Vertrag an. Bei der VOB kannst Du den Auftragnehmer schon irgendwann zum Arbeiten auffordern und in Verzug setzen. Auch ohne Termin. Mit einer angemessenen Frist natürlich. Viele Verträge sind ohne Termin. Sonst (ohne mögl Fristsetzung) würde der Vertrag auch ad absurdum geführt. |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Die VOB ist aber kein automatischer Vertragsbestandteil, wenn nicht vereinbart. Ebenso wenig die HOAI, wenn nicht vereinbart. Wenn der AG dem AN (also Ing.-Büro) Termine vorgibt und diese verstreichen, dann ist das sofort was anderes. Nur eben wenn keine Termine benannt wurden, kann ja auch kein Verzug festgestellt werden. Wieviele Tage/Wochen gegen welches Datum gerechnet? Unsere Gemeinde macht es ganz trickreich. Die schreibt in ihr Vertragsformular, dass die Leistungen terminlich so erbringen sind, dass es zu keinen Bauverzögerungen kommt. So sinngemäß irgendwie. Toll. Das ist zwar eine ziemlich fiese Klausel, aber in der Praxis passt das schon. Als Statiker ist man üblicherweise dem Baufortschritt hinreichend weit voraus und wenn die Grundlagen von den Architekten fehlen, dann fällt das schon weit vorher auf. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Ja, würde ich auch so sehen.
"Die schreibt in ihr Vertragsformular, dass die Leistungen terminlich so erbringen sind, dass es zu keinen Bauverzögerungen kommt." Da bin ich mir nicht sicher, ob die Klausel bestand hat. Der AN hat ja sonst keinen Einfluß auf den Baufortschritt und kennt ihn vermutlich auch gar nicht. (es kommt daruaf an!) |
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Ich weiß es auch nicht. Man kennt den Baufortschritt schon und wenn keiner sich doof anstellt passt auch alles. Angenehmes Arbeiten. Aber im Falle eines Falles .. keine Ahnung. Wobei Hektik kommt eigentlich nur bei Baumaßnahmen an Schulen und Kindergärten auf ... wg. nur in den Ferien bauen, weil sonst gibt es tobende Mütter |
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Worauf du aufpassen solltest: 1) i.d.R. besteht für den Statiker bei "nicht termingerechter Lieferung seiner Leistungen" kein Versicherungsschutz! Du solltest daher deine Versicherung umgehend mit ins Boot holen (Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter). 2) Außerdem solltest du eine schriftliche Aufstellung/Zusammenstellung anfertigen, wann du welche Leistung (Plan Nr. xx, Statik S, xx-xx, Inhalte) an wen geliefert hast - mit Kopien der entsprechenden Anschreiben - und wann welcher Rücklauf bzw. welche Änderung vom Architekten/AG bzw, wann der Prüfbericht vom Prüfer kam (welche deiner Leistungen war davon wie betroffen usw.). Dies ist zwar eine undankbare (unbezahlte) Arbeit, kann aber im Falle eines Falles (Klage seitens AG) Gold wert sein.. |
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