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Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 22 Apr 2021 06:13 #71011

Der Baugrundgutachter gibt die Wassereinwirkungsklassen W2.1-E bzw. W.1.2-E vor und spricht von "hochwertiger Nutzung" des Kellers. Es sollen auch Wohnungen rein, soweit ok.

Lese ich die Tabelle zur Einordnung der Raumnutzungsklassen, so würde ich "hochwertige Nutzung" der Klasse RN3-E zuordnen und die wiederum ist gemeint für "hohe Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft z.B. Magazin zur Lagerung unersetzlicher Kulturgüter, Raum für Zentralrechner".

Die Klasse RN2-E  gilt für "durchschnittliche Anforderungen" und in der Beschreibung heißt es "übliche Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft z.B. Aufenthaltsräume, Räume zur Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Gütern wie Keller und Lagernutzungen in üblichen Wohn- und Bürogebäuden"

Übertreibt er mit der hochwertigen Nutzung?

Mit geht es darum herauszufinden, ob man irgendwie einen guten Grund findet die KG-Außwand klassisch aus MW+Abdichtung zu empfehlen. Ich möchte möglichst vermeiden die Wände aus WU-Beton machen zu müssen, weil das ist mir unsympathisch (bin eher oldschoolmäßig einzuordnen)
Interessant in dem Zusammenhang ist, dass der Keller einseitig freisteht, weil die Wohnungen dort bodentiefe Fenstertüren erhalten. Der Ansatz von richtig drückendes Wasser passt dazu nicht und im Gutachten wird auch kein ausgepegelter Wasserstand gefunden. 
 

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Letzte Änderung: von DeO.

Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 22 Apr 2021 06:45 #71012

ob er übertreibt, kommt auf die vorgaben des objektplaners an.
wie genutzt wird, hat der op (mit dem bauherren) zu klären.

bei teileingegrabenen (?) geschossen kann man wunderbar alle ungünstigsten und nicht korrespondierenden einwirkungen kummulieren - das kann man aber auch vermeiden. ich habe von den letzten bgga auf umfangreiche nachfragen keine antwort bekommen - dafür hat der architekt jetzt von mir ein aufklärungs-und-frageblatt zum thema baugrund, das auch bauherren sensibiliert. irgendwann kommt man zum punkt, wo man präemptiv tätig wird, um die spirale geologischer ignoranz nicht erst starten zu lassen.
wenn ich mir vorher den bgga quasi aus einem pool mehrerer empfehlungen aussuchen kann, sieht das wieder anders aus, da kann ich was gscheits erwarten. is wie immer.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 22 Apr 2021 06:48 #71013

ob er übertreibt, kommt auf die vorgaben des objektplaners an.
wie genutzt wird, hat der op (mit dem bauherren) zu klären.
 

(Miet)Wohnungen, also Aufenthaltsräume. So weisen es die Pläne aus

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Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 22 Apr 2021 19:10 #71016

Ich würde annehmen, dass der Baugrundgutachter nur zwischen hochwertiger und nicht hochwertiger Nutzung unterscheidet - entsprechend den Nutzungsklassen A und B gemäß WU-Richtlinie. 
Aber, wie markus schon schreibt, ist das nicht seine Entscheidung.
Das Thema, dass die Baugrundgutachter bei schlecht durchlässigen Böden neuerdings sofort drückendes Wasser bis GOK angeben, hatten wir hier schon. 
Da hilft nur, mit ihm ins Gespräch zu kommen, damit er die Aussage relativiert.
Gerade bei der Hanglage kann man vielleicht das Thema mit einer entsprechenden Baugrubenverfüllung oder einer Dränage lösen. Wenn für den Gutachter ein Zusatzauftrag dabei rausspringen kann, wird er vielleicht zugänglicher als markus es erlebt hat..
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO

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Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 26 Apr 2021 06:11 #71037

Ich sehe es doch richtig, dass es dir weniger um die Einstufung W2.1-E geht, sondern um die Kombination W2.1-E und Nutzungsklasse A, oder? An W2.1-E kannst du mit der Raumnutzungsklasse eh nichts ändern. Entweder man hat drückendes Wasser oder nicht.

Ich denke er bezieht sich z.B. auf das DBV Merkblatt "Hochwertige Nutzung von Räumen in Untergeschossen" das die Nutzungsklassen gegenüber der WU-Richtlinie genauer beschreibt.
Siehe auch hier Seite 3: WU-Richtlinie.pdf (baustoffe-vertrieb.de)

Laut dieser Tabelle sind dauerhafte Wohn- und Aufenthaltsräume sogar A**.

Die Raumnutzungsklasse, die laut Definition nur für die Trockenheit der Raumluft zuständig ist, kann man meines Erachtens nicht für die Einstufung in Nutzungsklasse A oder B heranziehen. Wohnkeller sind definitiv A.
Selbst in der DIN wird dort in den Anmerkungen ja auf oben genanntes Werk verwiesen.

Abschließend folgt dann daraus, dass du bei W2.1-E und NK A nicht Entwurfsgrundsatz b machen darfst.
a wirst du nicht umsetzen können und c ist auch nicht machbar, weil du nicht dauerhaft nachträglich verpressen kannst und somit sind wir schon bei SONDERLÖSUNG (z.B. Frischbetonverbundfolie) oder du machst eine schwarze Wanne.
 
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99

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Letzte Änderung: von ZAG. Grund: Ergänzungen

Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 26 Apr 2021 06:31 #71038

Nee, er bezieht sich schon ganz eindeutig auf die DIN 18533.
Im KG werden Wohnräume als Souterrain mit bodentiefen Fenstern und einer tiefliegenden Terrasse.
Die Räume sind kein Museum mit unersetzlichen Kulturgütern oder hochempfindlicher EDV.
Die DIN 18533 benennt die hochwerige Nutzung ja so und das ist fraglos eine Stufe höher anzusiedeln als eine normale Wohnung



(Es ist schon klar, dass die Vorgaben bauseitig zu klären sind und wer es klären müsste. Das kann und vor allen Dingen sollte jedoch nicht daran hindern sich selbst mal Gedanken zu machen und eine eigene Lesart zu entwickeln.)
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