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Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 26 Apr 2021 13:07 #71054

Naja, man muss sich im Klaren sein, dass hinter all den Formeln und Vorschriften "Annahmen" stecken.
z.B. steckt hinter der Balkentheorie die Annahme, dass der Beton sich im gerissenen Zustand befindet. Das trifft sicherlich nicht auf alle Stellen zu. Umgekehrt gibt es Bauteile, die unter der Annahme des ungerissenen Zustands nachgewiesen werden. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.
Wir neigen dazu die alten Vorgehensweisen als "richtig" zu unterstellen und das neue als oftmals zu günstig.
Früher wurden einachsige Deckenspannrichtungen angenommen und quer dazu 60% Stützbewehrung, usw. Dann noch 1m Einflussbreite für parallel verlaufende Wände, obwohl die teilweise bei 2-Achsigkeit mehr Last bekommen würden.
Aber ich schweife ab.

Es spricht ja gar nichts dagegen eine klassische Schwarzabdichtung herzustellen oder den Keller gar zu Mauern.
Wenn sorgfältig gearbeitet wird, dann passt das schon. Und genau da beginnen die Probleme (weiß wie schwarz).
Bei fehlerhafter Arbeit ist die schwarze Wanne deutlich problematischer. Wenn die Abdichtung hinterlaufen wurde, dann kann das Wasser überall eindringen und nicht unbedingt dort wo die Fehlstelle ist.
Das Problem hat man bei einer weißen Wanne nicht. Dort ist meist die Fehlstelle auch die Eindringstelle. Außerdem behaupte ich, dass eine weiße Wanne "Pfusch" her verzeiht. Die einzulegende Bewehrung empfinde ich grundsätzlich als sehr üppig und das Fugenband arbeitet scheinbar auch unter widrigesten Bedigungen noch (wenn man sieht, wie die teilweise eingebaut werden).
Jedenfalls hatten wir in all den Jahren nie eine undichte weiße Wanne gehabt. Auch nicht als man die nur mit Bewehrung und Fungeblechen ausgebildet hat. Von daher sehen wir die weißen Wannen als eher unkritisch. Das wir nun noch mit zusätzlichen Maßnahmen arbeiten müssen ist halt Vorschrift. Man kann davon halten was man will.

Wir hatten auch schon Architekten, die sich den Schuh mit der Frischbetonverbundfolie und Zustimmung durch den Bauherrn usw. nicht antun wollten und ein relativ großes Gebäude schwarz abgedichtet haben. Ist dann halt auch Detailarbeit mit den ganzen Übergängen aber es spricht ja nichts dagegen und ist zumindest "normgerecht". Ob es dann tatsächlich auch besser oder sicherer ist muss jeder für sich selbst entscheiden.

Unser grober Fahrplan:
Erst einmal gilt die Abdichtungsnorm gemäß folgendem Bild

Will man hiernach schwarz bauen dann bleibt man bei der Norm.
Will man weiße Wanne bauen, dann gilt die WU-Richtlinie.
Auf das Merkblatt wird in beiden Werken hingewiesen.
 
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Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 26 Apr 2021 14:34 #71056

yo, thx für die Darlegungen. Ich denke mal, die Variante Stb-Wand + Schwarzabdichtung ist gar nicht so verkehrt.
Wenn die Fa. auf WU gehen will, soll sie es gerne tun ... Einverständnis Bauherr und eigene Planung vorausgesetzt.
Nur ich möchte sauber bleiben.

(Leute, ihr habt mich heute 100 € gekostet. Einmal das Merkblatt Kellerwohnungen und einmal die neuen MW-Schlitze..)

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Raumnutzungsklasse gem. DIN 18533 26 Apr 2021 16:57 #71058

 


Nach meinem Verständnis: Stb ist immer noch eine gerissene Bauweise. So richtig zuverlässig flüssigkeitsdicht ist der doch nur mit und in der nachgewiesenen Druckzone und diese wiederum braucht normalerweise ein Moment.
Inzwischen ist es doch allgemein anerkannt, dass Beton zwischen den Rissen dicht ist und dass da auch nichts diffundiert.
Es geht also "nur" darum, die Risse weitgehend zu vermeiden und dem BH klar zu machen, dass die paar Risse, die doch noch kommen, verpresst werden. Ein verpresster Riss ist kein Mangel.
"Zum Risse vermeiden" braucht man übrigens nicht besonders viel Bewehrung, weil  Mindestbewehrung nicht für weniger, sondern für mehr (feinere) Risse sorgen soll.
Ansonsten bin ich bei ZAG: und halte auch die Weiße Wanne für die robustere und sicherere Konstruktion.

Übrigens: es gibt immer die Möglichkeit dem Bauherrn eine Fachfirma ans Herz zu legen. Die planen die WW, überwachen die Ausführung und übernehmen die Gewährleistung für 10 Jahre.
Ein spöttischer GU-Bauleiter, dem wir das aufgedrückt haben, hat mal behauptet, die könnten das auch nicht besser als er, die hätten nur ein Versicherung dafür  - und ich glaube, er hatte recht. 
Aber im Schadensfall spart man sich die Diskussion über falsche Planung oder falsche Ausführung, weil es sowieso in einer Hand ist.

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