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ja, so ist es bei uns. In den Bauantrag werden lediglich Name, Adresse und Listennummer des Tragwerkplaners angegeben. Er muss nicht mal unterschreiben. Das heißt, man kann schon in diversen Bauvorhaben als Statiker angegeben worden sein, ohne das man davon weiß. In einem Falle wurde es mir bekannt und ich habe beim Bauamt natürlich nachgehakt. Die Aussage war, dass der Bauherr genau die Statik von dem bezeichneten Tragwerksplaner vor Ort haben muss. So ist die Auflage in der Baugenehmigung. Wenn er diese nicht vorlegen kann, hat er das große Problem und nicht der Tragwerksplaner. Dem Bauherren fliegt das via Ordnungswidrigkeitsverfahren um die Ohren, nicht dem Statiker.
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