Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 28 Feb 2021 08:33 #70482

Megapond schrieb: Vielleicht muss man da im Formular nur ankreuzen, dass ein Standsicherheitsnachweis vorliegt, ihn aber nicht mit abgeben, da es sich hier um ein nicht prüfpflichtiges BV handelt. Es reicht offensichtlich aus, wenn ein vorlageberechtigter Planer oder Statiker unterschreibt.
In diesem Sinn wäre so eine Unterschrift erst recht ein linkes Ding.
Aus solchen Geschaftelhubereien sollte man sich raushalten und sagen, man hat gerade keine Zeit, besonders wenn gute Bekannte kommen, kannst du da mal draufgucken.


ja, so ist es bei uns. In den Bauantrag werden lediglich Name, Adresse und Listennummer des Tragwerkplaners angegeben. Er muss nicht mal unterschreiben. Das heißt, man kann schon in diversen Bauvorhaben als Statiker angegeben worden sein, ohne das man davon weiß.

In einem Falle wurde es mir bekannt und ich habe beim Bauamt natürlich nachgehakt. Die Aussage war, dass der Bauherr genau die Statik von dem bezeichneten Tragwerksplaner vor Ort haben muss. So ist die Auflage in der Baugenehmigung. Wenn er diese nicht vorlegen kann, hat er das große Problem und nicht der Tragwerksplaner. Dem Bauherren fliegt das via Ordnungswidrigkeitsverfahren um die Ohren, nicht dem Statiker.
Folgende Benutzer bedankten sich: Mogwai

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 28 Mai 2021 07:13 #71366

ja, so ist es bei uns. In den Bauantrag werden lediglich Name, Adresse und Listennummer des Tragwerkplaners angegeben. Er muss nicht mal unterschreiben. Das heißt, man kann schon in diversen Bauvorhaben als Statiker angegeben worden sein, ohne das man davon weiß.
In einem Falle wurde es mir bekannt und ich habe beim Bauamt natürlich nachgehakt.

DAS PROBLEM HERRSCHT IN DER NBauO SEIT EINFÜHRUNG DER NEUEN FORMULARE §63_64!
HIER SIND AUF SEITE 2 EINTRAGUNGEN DES ENTWURFSVERFASSERS; SOGLEICH DARUNTER DIE DES TRAGWERKPLANERS!
ICH WERDE DIE ENTSCHEIDUNGEN DER EHRENLOGE NIE VERSTEHEN: HIER WERDEN GANZ GEZIELT  BETRUG/LÜGEN/URKUNDENFÄLSCHUNG BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN!
DIE TWP NR DER INGKAMMER MUSS NUR EINMAL VERWENDET WERDEN; SOMIT KANN JEDER PLANER
DIESES MUNTER WEITER BENUTZEN; NAME/ADRESSE SIND KEIN PROBLEM!
ICH HABE ZWEIMAL KEINEN AUFTRAG ERHALTEN; WURDE ABER IN WORT UND BILD GENANNT!
DEM GLÜCK "EINES" AUFMERKSAMEN BAUAMTES AUF DEM DORFE ERHIELT ICH KENNTNIS PER POST!
ANTWORT DES BETREIBERS:   IST VERGESSEN WORDEN IM STRESS; KANN PASSIEREN; ABER BAUVORLAGENTECHNISCH SEI ALLES IN ORDNUNG!
ICH HABE EINEN EHRLICHEN PLANER; DER MICH IMMER INFORMIERT ; MIT UNTERLAGEN!
DAS IST FÜR MICH EIN HOHES GUT !
IN DIESER VERROHTEN ; GIERIGEN SCHEISSGESELLSCHAFT!
ICH BIN MISANTHROP; GOTT SEI'S GEDANKT!
- KEIN TEIL DES SYSTEMS-
 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten