Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 25 Feb 2021 10:30 #70461

Moin,
ich habe das so gemacht.
Anhänge:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 25 Feb 2021 10:38 #70463

"@Jens01
Wenn ich die Statik vorher mache, muss er dieses so ausführen. Falls dies nicht gemacht wurde, bin ich in diesem Fall nicht verantwortlich dafür, da ich das nicht überprüfen muss. Anders herum muss ich ja das rechnen was da ist. Da bin ich dann sicher in der Haftung, falls ich was übersehe bzw. falsche Angaben habe. "

Man rechnet das was da ist bzw was angegeben wurde. Wenn dabei raus kommt, dass es hält, gut. Wenn nicht, dann eben nicht. Dann hat der Zimmerer den "Schwarzen Peter". Der ist das Risiko eingegangen und muß entsprechend nachbessern, sprich abreißen.
Carports bauen wird sein Hobby sein, wird er am Samstag in der Freizeit machen.;)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 25 Feb 2021 14:09 #70467

Ich habe letztens die Ausstellung einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für einen ALU-Wintergarten im 4.OG, der auf einem 2,00 m auskragenden Balkon montiert worden ist abgelehnt.

Da rechnet man dann eine Doktorarbeit, damit der Bauherr nachher keine Schraube mehr nachbessern muss und beim Honorar wird rumgemeckert. (Sie haben doch gar nichts gemacht)

Einen regulären unverkleideten Holzwintergarten würde ich mir ansehen und alles dementsprechend nachweisen. Meist hapert es an der Aussteifung und am Anschluss an das Gebäude.

Die Nachbesserungen schreibe ich in meinen Positionsplan und stelle die Statik zur Übergabe an das Bauamt erst aus, wenn alle Mängel beseitigt sind.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 26 Feb 2021 10:10 #70476

  • FeldmannD
  • FeldmannDs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 105
Vielen Dank an alle. Der werte Herr Zimmermann wollte nur die unterschriebene Baubeginnsanzeige mit dem Standsicherheitsnachweis haben, ohne Statik. Ich habe noch herausgefunden, dass die seitlichen Wände der Überdachung als F60 Wand ausgeführt werden müssen, wegen Grenzbau. Die auf dem Bild erkennbaren Glasscheiben in den seitlichen Wänden sind mit Sicherheit als Brandschutzglas ausgeführt worden :-). Nach Rückfragen meinte er nur, er würde seinen alten Statiker wieder aufsuchen. Ist mir sehr recht :-)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von FeldmannD.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 26 Feb 2021 17:43 #70479

FeldmannD schrieb: Der werte Herr Zimmermann wollte nur die unterschriebene Baubeginnsanzeige mit dem Standsicherheitsnachweis haben, ohne Statik.


Ist Standsicherheitsnachweis und Statik nicht das gleiche ?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 27 Feb 2021 17:42 #70480

Vielleicht muss man da im Formular nur ankreuzen, dass ein Standsicherheitsnachweis vorliegt, ihn aber nicht mit abgeben, da es sich hier um ein nicht prüfpflichtiges BV handelt. Es reicht offensichtlich aus, wenn ein vorlageberechtigter Planer oder Statiker unterschreibt.
In diesem Sinn wäre so eine Unterschrift erst recht ein linkes Ding.
Aus solchen Geschaftelhubereien sollte man sich raushalten und sagen, man hat gerade keine Zeit, besonders wenn gute Bekannte kommen, kannst du da mal draufgucken.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten