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Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 24 Feb 2021 17:51 #70446

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Hallo,
folgendes Szenario:
Zimmermann X stellt für eine verfahrenspflichtige Terrassenüberdachung die Baubeginnsanzeige aus und unterschreibt ohne Bauvorlagenberechtigung den Standsicherheitsnachweis. Eine Woche später stellt er die Überdachung auf. 4 Wochen später erinnert ihn die untere Baubehörde, dass er nicht berechtigt ist den Standsicherheitsnachweis zu unterschreiben und verlangt erneut die Unterschrift eines Bauvorlagenberechtigten.

Jetzt komme ich ins Spiel. Ich soll derjenige sein der dies erledigt. Jetzt habe ich folgende Möglichkeiten:
1. Ich lasse mir vom Zimmermann alle entsprechenden Informationen geben (Querschnitte, Verbindungsmittel, Aussteiffungskonzept usw.) und rechne einfach nach und unterschreibe dann falls alles in Ordnung ist. Nachteil hier ist, ich muss glauben was der Zimmermann mir weitergibt. Kenne ihn persönlich jedoch nicht.
2. Ich mache mir vor Ort selber ein Bild und prüfe was und wie etwas ausgeführt wurde.
3. Ich lasse die Finger davon.
4. ???

Ich hatte so einen Fall seither noch nicht, deswegen würde ich mich auf eure Meinung freuen. Vielen Dank.

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Letzte Änderung: von FeldmannD.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 24 Feb 2021 18:30 #70447

Hallo Feldmann,
genau den Fall hatte ich auch noch nicht.
Variante 3 geht natürlich immer.
Variante 2 würde ich vermeiden, weil du dann in die Haftung für die ordnungsgemäße Ausführung geraten kannst ("Statiker hat es gesehen/abgenommen")
Ich würde Variante 1 wählen. Der Zimmermann soll dir seinen Standsicherheitsnachweis = statische Berechnung(?) vorlegen und du prüfst den. Und wenn er in Ordnung ist, kannst du ihn unterschreiben.
Wenn du in einem Bundesland (z.B. NRW) lebst, in dem der qualifizierte Tragwerksplaner bei nicht prüfpflichtigen Bauvorhaben auch die stichprobenhaften Kontrollen durchführen muss, solltest du m. E. die Reihenfolge einhalten: erst Prüfung der Statik, dann Kontrolle der Ausführung und vertraglich klarstellen, dass "stichprobenhaft" etwas anderes als eine vollständige Bauüberwachung bedeutet.
Viel Glück!

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Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 24 Feb 2021 18:39 #70448

Wenn es richtig gelaufen wäre, würdest Du dem Zimmermann doch die Daten geben und mußt ihm glauben, dass er es so baut, oder?
Ich würde mir noch ein paar Fotos geben lassen. Das geht heutzutage ja schnell.

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Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 24 Feb 2021 18:52 #70449

  • FeldmannD
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  • Beiträge: 105
zunächst vielen Dank schon Mal.

@diego
Der hat mit 100%iger Sicherheit keinen Nachweis gemacht und einfach unterschrieben. So nach dem Motto: Was soll da fehlen. Ne, ist in Bayern.

@Jens01
Wenn ich die Statik vorher mache, muss er dieses so ausführen. Falls dies nicht gemacht wurde, bin ich in diesem Fall nicht verantwortlich dafür, da ich das nicht überprüfen muss. Anders herum muss ich ja das rechnen was da ist. Da bin ich dann sicher in der Haftung, falls ich was übersehe bzw. falsche Angaben habe.

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Letzte Änderung: von FeldmannD.

Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 25 Feb 2021 09:46 #70457

Hallo,

meine lange zurückliegende Erfahrungen mit schwarz errichteten Anbauten (nix anderes ist das hier) sind leider, dass sowas wie horizontale Aussteifung, erhöhte Schneelasten aus Verwehungen u.ä. im Gedankengang der Selbstbauer gar nicht vorkommt. Jeder Versuch, den vorh. Anbau genauso wie ausgeführt statisch nachweisen zu können, scheiterte daher.

Damals hab ich Ergänzungen bzw. Verstärkungen in die Statik reingeschrieben und festgehalten, dass der Bau noch entspr. der Statik fertigzustellen ist. Niemand hat sich danach wieder gemeldet. Gut so. Ich denke aber, das funktioniert heute nicht mehr. Die Leute googlen ihre angeblichen 'Rechte' und sind unheimlich schlau. Gestern brannte ihnen noch das Hemd, weil die Bauaufsicht hinter ihnen her war und freuen sich, dass du ihnen helfen willst und heute behaupten sie, du arbeitest nicht wirtschaftlich, nehmen die Baugenehmigung stillschweigend mit und bezahlen dich erstmal nicht. Du kannst ja dagegen klagen, wobei du die Beweislast hast. Kein Mensch braucht sowas.

Dass der Zimmermann dir im Übrigen haarklein mitteilt, welche Verbindungsmittel er verwendet hat, glaub ich auch nicht. Der würde damit womöglich Beweise liefern, dass er was falsch gemacht hat. Also weiß er das gar nicht mehr. Kannst ja selber nachsehen. Außerdem wird er dir zu den Fundamenten gar nichts sagen können.

Also bleibt nur Option 3, weil die Chance sehr gross ist, dass du sonst das Spiel verlierst.

Gruß
mmue

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Standsicherheitnachweis bestehender Objekte 25 Feb 2021 10:08 #70459

hi,

never catch a falling knife ..

das gilt nicht nur an der börse, sondern überall .. wenn man nicht gefahr laufen will, sich zu schneiden: das kann ausgerechnet bei einer "ach so einfachen" terrassenüberdachung leicht passieren.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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