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Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement

Re: Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement

22 Feb. 2021 12:03
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hi,
Lehmann schrieb: Guten Morgen Markus,

ich widerspreche Dir vollumfänglich :)

das gefällt mir :)

ob die ankündigung des widerspruchs als präventivmassnahme ausreicht, weiss ich nicht, ist mir auch wurscht, da ich kein betonwerk betreibe - aber wenn, dann wäre ich froh, wenn mich jemand enthaftet ;)

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Re: Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement

22 Feb. 2021 12:32
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ihr seid schon lustig :)

Was geht euch das Betonwerk an? Bestellt ihr den Beton ?

Annahme:
- als Planer ist mein Vertragspartner der Bauherr (nachfolgend AG genannt)
- der AG hat einen Vertrag mit dem Hersteller des Bauwerks (AN)
- der AG hat dem AN mitzuteilen was gefordert wird
- alles weitere ist Sache des AN (und wie er mit seinen Liferanten klar kommt)

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