Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement
- markus
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Re: Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement
22 Feb. 2021 12:03
hi,
das gefällt mir
ob die ankündigung des widerspruchs als präventivmassnahme ausreicht, weiss ich nicht, ist mir auch wurscht, da ich kein betonwerk betreibe - aber wenn, dann wäre ich froh, wenn mich jemand enthaftet
grüsse, markus
Lehmann schrieb: Guten Morgen Markus,
ich widerspreche Dir vollumfänglich![]()
das gefällt mir
ob die ankündigung des widerspruchs als präventivmassnahme ausreicht, weiss ich nicht, ist mir auch wurscht, da ich kein betonwerk betreibe - aber wenn, dann wäre ich froh, wenn mich jemand enthaftet
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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- statiker99
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Re: Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement
22 Feb. 2021 12:32
ihr seid schon lustig 
Was geht euch das Betonwerk an? Bestellt ihr den Beton ?
Annahme:
- als Planer ist mein Vertragspartner der Bauherr (nachfolgend AG genannt)
- der AG hat einen Vertrag mit dem Hersteller des Bauwerks (AN)
- der AG hat dem AN mitzuteilen was gefordert wird
- alles weitere ist Sache des AN (und wie er mit seinen Liferanten klar kommt)
Was geht euch das Betonwerk an? Bestellt ihr den Beton ?
Annahme:
- als Planer ist mein Vertragspartner der Bauherr (nachfolgend AG genannt)
- der AG hat einen Vertrag mit dem Hersteller des Bauwerks (AN)
- der AG hat dem AN mitzuteilen was gefordert wird
- alles weitere ist Sache des AN (und wie er mit seinen Liferanten klar kommt)
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