Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement 19 Feb 2021 11:42 #70387

Hallo Kollegen,
danke nochmal für die angeregte Diskussion! Es war mal ganz gut, sich wieder mit dem ganzen Zement- und Betonmischungskram zu beschäftigen:P .

Hauptgrund für die Verwendung von langsamerhärtenden Beton mit einem Hochofenzement war für mich, daß das Shwindverhalten an sich und damit auch die Rissbreitenbewehrung verringert wird. Außerdem konnte man für die Expositionsklasse XD2 eine Betonklasse niedriger wählen.

LEHMANN schrieb:
falls der Passus der DIN EN 1992-1-1 nicht bekannt sein sollte …

NCI zu 7.3.2 (Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite)
(NA.6) "Werden langsam erhärtende Betone mit r <= 0,3 verwendet (in der Regel bei dickeren Bauteilen), darf die Mindestbewehrung mit einem Faktor 0,85 verringert werden. Die Rahmenbedingungen der Anwendungsvoraussetzungen für die Bewehrungsverringerung sind dann in den Ausführungsunterlagen festzulegen"


-> Die Stelle kannte ich noch nicht, danke! Deckt sich aber in etwa mit den Angaben aus dem schon etwas älteren Werk von Meyer/Meyer "Rissbreitenbeschränkung" (dort waren es 90%).

Letztendlich habe ich mich für folgende Formulierung bzgl. der Betonmischung in Statik und auf den Plänen entschieden:
"Aufgrund des langsam erhärtenden Betons sind im Bauablauf verlängerte Ausschal-,
Nachbehandlungs- und Betonfestigkeitsprüffristen (z.B. nach 56 statt 28 Tage) zu vereinbaren.
Der zuständige Betonlieferant hat mindestens 2 Wochen vor Betonierbeginn die Bauleitung
sowie den Tragwerksplaner über die genannten Fristen und die zu erwartende
Festigkeitsentwicklung zu informieren!"


Viele Grüße,
mcberg
"

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement 19 Feb 2021 12:19 #70388

mcberg schrieb: LEHMANN schrieb:
falls der Passus der DIN EN 1992-1-1 nicht bekannt sein sollte …

NCI zu 7.3.2 (Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite)
(NA.6) "Werden langsam erhärtende Betone mit r <= 0,3 verwendet (in der Regel bei dickeren Bauteilen), darf die Mindestbewehrung mit einem Faktor 0,85 verringert werden. Die Rahmenbedingungen der Anwendungsvoraussetzungen für die Bewehrungsverringerung sind dann in den Ausführungsunterlagen festzulegen"
"


Ja, das steht da... -und es ist sogar eine bauaufsichtlich eingeführte Norm...

Allerdings der Sinn erschließ sich nicht.
Beim Nachweis der Rissbreitenbeschränkung berücksichtigt man die Festigkeitsentwicklung schon beim Ansatz des fct, eff-Wertes. Und dann nochmal 85%? Kommt mir arg doppelt gemoppelt vor.:S

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement 19 Feb 2021 13:16 #70391

Hallo diego,

man möchte wohl mit dem Passus die Möglichkeit schaffen insbesondere bei dickeren Bauteilen die teils unverhältnismäßig hohen Bewehrungsmengen zu reduzieren.

Grüße
Lehmann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement 19 Feb 2021 13:38 #70393

Hallo mcberg,

im Brückenbau ist der Ablauf folgendermaßen …

1) Ingenieurbüro gibt Betoneigenschaften vor
2) Baufirma (Bauleiter) macht Vertrag mit Betonwerk ( bzgl. Lieferung des Betons mit geforderten Eigenschaften )
3) Betonwerk fertigt eine Mischung an welche die geforderten Beton-Eigenschaften abdeckt
4) Betonwerk liefert Beton auf die Baustelle
5) Baufirma verbaut den Beton und kümmert sich um die Nachbehandlung.

mcberg schrieb: Der zuständige Betonlieferant hat mindestens 2 Wochen vor Betonierbeginn die Bauleitung
sowie den Tragwerksplaner über die genannten Fristen und die zu erwartende
Festigkeitsentwicklung zu informieren!

Der Satz macht meiner Ansicht nach so keinen Sinn , weil wir - siehe 1) - die Festigkeitsentwicklung und somit auch die Nachbehandlungsfrist vorgeben.

Der Betonlieferant schuldet nur - siehe 3) - die entsprechende Betonzusammensetzung.

Der Bauleiter (die Baufirma) benötigt für die Aufstellung des Bauzeitenplans schon frühzeitig (nicht erst 2 Wochen vor Betonage) zu berücksichtigende Nachbehandlungsfristen.

Grüße
Lehmann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Lehmann.

Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement 20 Feb 2021 07:36 #70402

hi,

ich stolper ebenfalls über den von lehmann zitierten absatz, weil ich da argwöhne, dass der twp damit in die übliche aufgabenverteilung zu seinen eigenen ungunsten eingreift und sich selbst - unnötigerweise - in die (überwacher)haftung für betoneigenschaften begibt.

ich würde das angeben, was man angeben muss, dazu fingerloos in DBV-RS 247 (2015):
"
Der Nationale Anhang zu DIN EN 1992-2 Betonbrücken [10]
ist von der A1-Änderung [8] nicht betroffen. Zwar wird dort
auch weiterhin bei Fehlen eines genaueren Nachweises die
Annahme 50% f,ctm für f,cteff beibehalten. Dabei wird jedoch die
Festigkeitsentwicklung des Betons direkt begrenzt (auf Basis
der r-Werte im Sinne von [11]]. Abweichend vom Hochbau ist
die Festigkeitsentwicklung des Betons auf den Ausführungsplanen
anzugeben. Zur Erreichung dieser Festigkeitsentwick­lung darf
bei Beton der Festigkeitsklasse > C30/37 der Zeit­punkt
zum Nachweis der Festigkeitsklasse auf einen späte­ren
Zeitpunkt (z. B. 56 Tage) vereinbart werden.
"

die "Annahme 50% f,ctm für f,cteff" (oder eine ähnliche, also bspw. 60 oder 70%), gehört auf die pläne und ins LV - analog DBV RS 243 (2014).

grüsse, markus

ps, @Lehmann:
"Der Betonlieferant schuldet nur - siehe 3) - die entsprechende Betonzusammensetzung"
nein - eigenschaften. haftungsfalle ;)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von markus.

Festigkeitsentwicklung N-LH-Zement 22 Feb 2021 07:53 #70418

Guten Morgen Markus,

ich widerspreche Dir vollumfänglich :)

Es ist zu unterscheiden zwischen Hochbau und Brückenbau …

Du zitierst Fingerloos richtig …

... abweichend vom Hochbau ist
die Festigkeitsentwicklung des Betons auf den Ausführungsplänen
anzugeben
...

Der r-Wert gibt ja die Festigkeitsentwicklung des Zements bzw. Betons an.
Folglich wird mit Angabe des r-Wertes eine Betoneigenschaft vorgegeben.

Auch beim Betonlieferanten bleibe ich dabei .. er schuldet nur die Betonzusammensetzung.

Grüße
Lehmann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Lehmann.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten