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Wie mit Kunden umgehen 03 Feb 2021 10:21 #70169

Hallo,
ich hatte mal einen ähnlichen Fall. EIn Treppenhaus mit ein paar komplizierteren Treppenläufen - allerdings waren diese nicht konkret als Fertigteile bezeichnet. Auch wenn es klar war: Das macht keiner in Ortbeton. Deswegen hab ich zwar Schalpläne, aber keine Bewehrungszeichnungen geliefert. Nun wollte der Baubetrieb, mit dem wir leider nicht so gut klar kamen, trotzdem unbedigt Bewehrungszeichnungen zur Ortbetonherstellung haben. Da wir einen HOAI-Vertrag über die LPH5 abgeschlossen hatten und da nunmal alle Bewehrungszeichnungen dazugehören, konnte ich mich dem leider nicht entziehen. Pech gehabt. Auch wenn es klar war, daß die Baufirma diese Treppe eh nicht in Ortbeton herstellt - genauso war es dann auch, es sind Fertigteile geworden.

Allerdings gab es in diesem Fall eine Architekturplanung LPH5 der Treppe.

Gruß mcberg

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Letzte Änderung: von mcberg.

Wie mit Kunden umgehen 03 Feb 2021 11:00 #70172

hi,

mcberg schrieb: .. Da wir einen HOAI-Vertrag über die LPH5 abgeschlossen hatten und da nunmal alle Bewehrungszeichnungen dazugehören, konnte ich mich dem leider nicht entziehen.

das war also vor gültigkeit der hoai 2013 .. ok.
damals war das so. nachdem ich einige male draufgelegt hatte, stand dann in meinen verträgen "alles ausser treppen, vordächer, brüstungen, geländer, u.ä.".
wer extras wollte, hat die nachträglich beauftragt.
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Wie mit Kunden umgehen 03 Feb 2021 11:22 #70175

[ [/quote]
das war also vor gültigkeit der hoai 2013 .. ok.
[/quote]

Wo steht in der HOAI 2013, dass keine Treppen zu liefern sind?

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Wie mit Kunden umgehen 03 Feb 2021 17:11 #70180

Major schrieb: [

das war also vor gültigkeit der hoai 2013 .. ok.
[/quote]

Wo steht in der HOAI 2013, dass keine Treppen zu liefern sind?[/quote]

Das ergibt sich aus §49 (2).

Eine frei aufliegende Fertigteiltreppe gehört nicht zu den Grundleistungen,
eine Ortbetontreppe monolithisch verbunden wohl schon.

Ist etwas manchmal etwas "krude", daher im Angebot klären was man macht / nicht macht.

Im Regelfall führen wir den den Standsicherheitsnachweis für die Treppen, egal ob
Ortbeton oder Fertigteil, Pläne soll dann das FT - Werk machen.
Das ist dann im Honorar schon berücksichtigt.
Folgende Benutzer bedankten sich: Major, mcberg, Baumann

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Letzte Änderung: von statiker99.

Wie mit Kunden umgehen 04 Feb 2021 16:55 #70209

  • TWB
  • TWBs Avatar
Wenn ich das hier so lese fühle ich mich plötzlich nicht mehr
so allein auf weiter Flur. :P

Ich hab schon nen ganz krummen Rücken vom ständigen Verbiegen und Verbeugen.

Aber man muss doch auch mal das Gute an dem Job seheh, warum man den Mist irgendwann mal studiert hat. Weils ne Herausforderung ist.

Und wenn der Kunde mir die Ortbetontreppe bezahlt bewehr ich sie Ihm auch.
Würde sagen in meinem letzten HOAI Kurs kam die Aussage das Treppen nicht zur Tragstruktur eines Gebäudes gehören und somit nicht Teil der vereinbarten Leistung TWP. Mich hat es auch gewundert das Dächer nicht unbedingt dazu gehören, denn sie sind nicht zwingend notwendig damit ein Haus steht. Dächer tragen in der Regel nicht
zum Lastabtrag bei. Wir planen sie trotzdem alle komplett mit durch., einfach weils
dazugehört. Ich kauf ja auch kein Auto ohne Scheiben, fahren würde es trotzdem.

Sorry, ich bin nicht der Typ für Paragraphen.

Die GHV bietet aber webinare an und da schnappt man schon das ein oder andere mit auf wo man nie drauf kommen würde.

Was die Kundenzufriedenheuit angeht:

Wenn man die Leute immer blos abbügelt und nicht auf die Wünsche eingeht wird man es auf Dauer schwierig haben. Mein letzter Chef hat immer gesagt: "Es ist ein Geben und nehmen." Man darf sich blos nicht übern Tisch ziehen lassen. Vernünftig umgehen muss man auch MITEINANDER.

Grüße - Thomas

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Wie mit Kunden umgehen 15 Feb 2021 02:14 #70334

Hallo,

Die Treppen sind doch in Deiner Baubeschreibung festgelegt?
"Alle Stahlbetontreppen werden als Fertigteile angeliefert, Tragsicherheitsnachweise
der Treppen sind vom Hersteller zu erstellen."
"Die Auflagernachweise der Treppen, werden mit den erforderlichen Mindestbetonquerschnitten geführt.
Ggf. sind die Masse der Anschlussbewehrung vor Ort anzupassen"

Ausserdem steht in der Baubeschreibung:
"Als Grundlage der Berechnung gelten folgende Dokumente, Zeichnungen ...."


Alles Andere, würde ich so beantworten:
"Wenn Sie das möchten, kann ich Ihnen gerne ein Angebot machen."

Das Miteinander ist das Eine, Kosten für das Ändern der Berechnung, Neuausdruck
und Einordnen der Änderungen das Andere.
Das ist ein riessen Aufwand.
Zeit mindestens 4-6 Std x 120 Euro?
Wenn nicht mehr!

Und dann gibt es ja noch die "Bestellung/Vertrag" den Du mit dem Auftraggeber abgschlossen hast.
HOAI hin und her, aber da kannst Du doch mögliche Änderungen und den Vertragsbestanteil
genau festlegen.

Meistens sind diese Leute/Knauser doch sofort zu erkennen?

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Letzte Änderung: von Jörg.
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