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Wie oft muss der Tragwerksplaner Gutachten, Berechnungen, Schal- und Bewehrungspläne oder andere Ausführungsplanung ändern.............???
..........Für jede Änderung hat er Anspruch auf ein angemessenes Änderungshonorar. www.bauingenieur24.de/fachbeitraege/baurecht/2085.htm www.bauingenieur24.de/url/700/2085 |
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Ja na wenn das Fachwissen vorhanden ist und es entsprechend bezahlt wird, wieso nicht
Wenn mans allerdings nicht nötig hat, muss mans sich ja nicht antun wenn man gar nicht will |
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zu ersterem: ich schrieb erschöpfend "hoai-vertrag > treppe = not my job" wenn du keinen hoai-vertrag schliesst, wird´s u.u. kompliziert. sonst: §49 (2). zum letzteren: die gültigkeit hängt von der vertraglichen vereinbarung ab. du kannst auch vereinbaren, dass du in wahnwitzigen termin- und vorgabenkonstrukten die statik beim prüfer durchgebracht haben musst, damit endlich mit dem bauen begonnen werden kann und der auftraggeber dir deinen strick bezahlen muss: du selbst wirst, wenn´s dumm läuft, keine geld mehr dafür haben. ich würde sowas nicht vereinbaren. warum ich das so drastisch schildere? weils genau so passiert .. ok, ohne strick, weil war nicht vereinbart, aber 0 euro für die "statik" und zum ausgleich eine schadenersatzklage bekommen .. muss ich nicht haben. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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Hallo,
Dein Problem hat schon in der Angebotssphase begonnen. Der Schalplan kann nur erstellt werden, wenn die Ausführungsplanung des Architekten abgeschlossen ist. Ohne Ausführungsplanung des Architekten kein Schalplan. Jetzt musst du z.B. die Durchbrüche von Heizung, Sanitär und Lüftungsgewerk einzeichnen und übernimmst somit auch die Koordination dieser Gewerke. Außerdem musst du wohl auch FB-Aufbauten und Dämmstärken festlegen etc. Das ist alles nicht deine Aufgabe, aber wenn du's nicht machst, gibt's auch keinen Schalplan. Dann endet dein Auftrag auch nicht. Vertrakte Situation. Ähnlich ist es mit Aufträgen, die keine Schalpläne, aber die Bewehrungspläne umfassen. Geht eigentlich nur, wenn die Schalpläne (kostenfrei) mit gemacht werden. Sowas sind Sch... Verträge. Gruß mmue |
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richtig. Wenn keine Termine vertraglich vereinbart wurden, existieren auch keine anhand derer man gemessen werden könnte. Wichtig ist nur, dass man nicht versehentlich via Mail im Zuge des Projektablaufes sich hat doch etwas reindrücken lassen. Aber ... man muss auch sagen, dass wenn sich einer der am Bau Beteiligten auffällig juristenkonform verhält, alle anderen logischweise kopfscheu werden. Am Ende wird die Furcht or Juristen zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung und man erreicht durch seine Vorsicht genau das Gegenteil. Denn .. jede Planung ist angreifbar. Irgendwie immer. Egal wie sicher sich jemand fühlt und aufführt. Besser ist es gar nicht erst Spannungen aufkommen zu lassen. Miteinander, nicht gegeneinander. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Hallo zusammen,
interessant, wie ihr arbeiten könnt! Fangen wir hinten an: wieso muss man die Treppe nicht zeichnen (und bemessen?), wenn sie aus Ortbeton ist? (natürlich auf Grundlage der Objektpläne) - Werkstattzeichnungen für Fertigteile sind natürlich eine besondere Leistung. "...keine Termine vereinbart..." wie sonst? - Natürlich muss man sich rechtzeitig melden, wenn die Vorleistungen nicht da sind, notfalls mit "Behinderungsanzeige", auch wenn die VOB für uns nicht gilt. Und die LPH können wir ja wohl nur zusammen mit den Architekten erbringen, wobei wir natürlich einen Nachlauf brauchen. Dabei sind bei meinen Projekten die Architekten noch lange mit Ausbaudetails beschäftigt, wenn die Schal- und Bewehrungspläne schon lange durch sind. Schönen Abend! |
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