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Privater Bauherr spart die Werkplanung beim Architekten.
Ich erstelle den Schalplan und passe diese zum 4en mal an. Ich soll noch Abflüsse/Aufkantungen für ein Gründach einzeichnen, mache ich auch nicht! Ich behaupte Sache die nicht im Beton eingebaut werden oder diesen Durchdringen gehören nicht in meinen Plan. Und ich soll jetzt den Bewehrungsplan der Treppe zeichnen, diese Treppe was als Fertigteil in der Plänen bei Angebotsabgabe dargestellt. Ganz schlaue Menschen (eventuel Bauleiter, Bauträger oder keine Ahnung wer) kommen auf die Idee die Treppe in Ortbeton herzustellen uns so die benötigte Herstellungszeit vom Fertigteilwerk zu sparen. Wie sieht ihr das? Wie würdet ihr vorgehen? |
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da wär ich zum ersten mal raus. twp-lph 3 erfordert op-lph 4 twp-lph 4 erfordert op-lph 4-5 twp-lph 5 erfordert op-lph 5 das könnte für dich haftungsrelevant werden - ich hoffe, du hast keine termine vereinbart. das thema treppe ist für mich einfach: hoai-vertrag > treppe = not my job. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
Folgende Benutzer bedankten sich: IB Herzogenaurach
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Nein ich habe keine Termine vereinbart. Wurde so beraten so etwas niemals zu machen.
Soll das heißen das du in deinem Vertrag schreibst explizit das du keine Treppe zeichnest? Gilt das auch für alle die ein Angebot für die Tragwerksplanung machen für die LP1-6 ? |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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"Wie sieht ihr das?"
Dem Kunden alle Wünsche erfüllen, selbst die die er nocht nicht kennt. |
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In der Angebotsphase in das Angebot reinschreiben, dass keine Schalpläne geliefert werden, nur die Bewehrungspläne für die Ortbetonbauteile auf Basis der bauseitig zu stellenden Ausführungspläne. Bewehrungspläne für Treppen können gesondert angefragt werden. |
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Das ist an sich keine techinsche Problemstellung sondern, (d)eine eigene Entscheidung im Sinne: Wollen, können, müssen (mit diesen Leuten nochmal zusamenzuarbeiten)
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, jukia
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Letzte Änderung: von cebudom.
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