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Hallo,
wer schreibt der bleibt, sagt man, aber wer baut schon nach einem Positionsplan. Die genannten Angaben reichen völlig aus. freundliche Grüße galapeter97
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Auf der Baustelle wird nach Schal- und Bewehrungsplänen gearbeitet.
Der Positionsplan ist eine zeichnerische Übersicht zur Statik und beinhaltet die darin nachgewiesenen Elemente in Geometrie und Baustoffen. Das ist kein Ausführungsplan! |
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ja, der Ansicht bin ich auch. Aber wenn man im Prüfgeschäft tätig ist/war, sieht man viele Positionspläne die schon sehr weit gehen. Oft sind es große und renommierte Büros, die sehr emsig texten. Das sorgt immer wieder für Irritationen. Muss das sein, kann es sein oder ist es gar besser wenn man die Pläne schlank hält. Anbei mal ein Beispiel so eines HighEnd-Positionsplanes. Muss das so sein? |
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Kann ich mir allenfalls so erklären, daß Statik und Pläne nicht in einer Hand liegen. Der Statiker schreibt möglichst viele Vorgaben rein, damit der (andere) Ausführungsplaner nachher keinen Unsinn macht.
Also eher eine Absicherung des Verhältnisses Statiker zu Ausführungsplaner. Nichtmal bis auf die Baustelle gedacht. Sofern das statisch relevante Angaben sind, die der andere Planer zwingend einhalten muß, durchaus ok. Mitunter ist es aber auch nur Faulheit. Es wird einfach das komplette Mustertextfeld auf jeden Plan kopiert. Nachdenken kostet ja unnütz Zeit. |
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Der Planausschnitt und Statik kommen schon aus einer Hand und zwar einem "Premium"Laden der Umgebung. Ähnliches sehe auch mal für normale Hochbauten. Da wird kräftig geschrieben und hingewiesen, ohne Ende... Es wird schon als Hinweis für den Ausführungsplaner dienen. Nur steht alles ja auch in der Statik und ich würde schon unterstellen, dass die Erstellung der Ausführungsplanung die Einsicht in die Statik bedingt. Hier ewegt die Frage, ob man sich damit juristisch auf die sichere Seite bringt, oder eher auf die unsichere. Einfach weil was nicht beschrieben wurde, auch nicht als falsch bewertet werden kann. Klingt zwar doof, ist aber schlussendlich so. Ich denke z.B. an alles was nicht direkt mit der Statik zu tun hat, sondern eher klare Ausführungsthemen sind. Nachbehandlung und sowas zum Beispiel. |
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Juristisch, ja...juristisch sitzt Du immer in der Scheiße, nur die Tiefe ändert sich.
Juristen können einen Sack Zement nicht von einem Stahlträger unterscheiden bzw. wollen das nicht oder machen dem Richter dann ein X für ein U vor. Wenn das Ding soweit eskaliert, bist Du eh verloren. Aber zur Eingangsfrage zurück. Angenommen Du sitzt als Statiker eines WU-Kellers auf dem heißen Stuhl und weißt nicht, was der Ausführungsplaner daraus macht. Was schreibst Du auf den Positionsplan? Nutzungsklasse, Betonsorten, Baugrundverhältnisse (Grundwasser!) und die Technologie (langsam erhärtender Beton etc.). Was eine DIN1045 zu Stababständen sagt, gehört nicht drauf. Lastannahmen sind ebenso uninteressant.
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