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Texte auf Positionsplänen 03 Mär 2020 14:36 #67199

Juristisch, ja...juristisch sitzt Du immer in der Scheiße, nur die Tiefe ändert sich.
Juristen können einen Sack Zement nicht von einem Stahlträger unterscheiden bzw. wollen das nicht oder machen dem Richter dann ein X für ein U vor. Wenn das Ding soweit eskaliert, bist Du eh verloren.

Aber zur Eingangsfrage zurück. Angenommen Du sitzt als Statiker eines WU-Kellers auf dem heißen Stuhl und weißt nicht, was der Ausführungsplaner daraus macht. Was schreibst Du auf den Positionsplan? Nutzungsklasse, Betonsorten, Baugrundverhältnisse (Grundwasser!) und die Technologie (langsam erhärtender Beton etc.). Was eine DIN1045 zu Stababständen sagt, gehört nicht drauf. Lastannahmen sind ebenso uninteressant.
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Texte auf Positionsplänen 03 Mär 2020 19:45 #67202

Wir geben das Folgende auf den Positionsplänen an:
  • Positionsnummer samt Querschnittsabmessung und Spannrichtung
  • Hinweis zu WT für wandartige Träger
  • Schalungsüberhöhungen
  • Isokörbe und Tronsolen
Für alles Weitere wird auf die Vorbemerkungen der aktuellen statischen Berechnung verwiesen.
Verlinkungen haben den großen Vorteil, dass man bei kleinen Änderungen nicht alle Unterlagen austauschen muss und sich so evtl. widersprüchliche Planungsvorgaben einschleichen, weil man irgendwo etwas nicht mit geändert hat.

Oberstes Ziel ist, dass mit den Positionsplänen das Tragkonzept ersichtlich wird und über die Positionsnummer, die Verknüpfung zur Statik funktioniert. Die Vorbemerkungen der Statik sind dafür sehr detailliert und über den Verweis darauf in den Positionsplänen, ist es auch sauber dokumentiert.

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Texte auf Positionsplänen 03 Mär 2020 20:47 #67203

ok, dann liege ich ja bisher ganz richtig.
Abmessungen, Spannrichtungen, Produktangaben (Isokörbe), Dübelleisten (auch als Position und Striche), Verkehrslasten in Schnitten und so weiter ...

aber keine großartigen Text und Abschriften aus diversen Vorschriften etc.

(War halt nur etwas irritiert, weil man es immer auch mal anders sieht.)

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Texte auf Positionsplänen 04 Mär 2020 19:30 #67207

Häufig ist der Positionsplan für den Architekten die Grundlage der Rohbauausschreibung, oder er ist bei einer funktionalen Ausschreibung sogar das zentrale Dokument. Dann helfen ein paar zusätzliche Texte dafür zu sorgen, dass nichts vergessen wird.
Wenigstens sollte ein Hinweis drauf, der den anderen Beteiligten erklärt, was nicht auf dem Plan ist.
Und auch sonst ist für Viele der Positionsplan das Werkzeug, mit dem die anderen am Bau Beteiligten über alles informiert werden, was sie aus Sicht des Tragwerksplaners wissen sollten.
Zwingend nötig ist das nicht, kann aber helfen.

Wir sind mittlerweile dazu übergegangen, in der LP3 ein längliches Pamphlet zu schreiben, in dem wir alle Besonderheiten - Lastannahmen, WU-Konzept, Deckendurchbiegungen, Tausalzschutz... - zusammenschreiben, und es allen Beteiligten zur Prüfung zuzuschicken. Wenn wir das alles auf den Plan schreiben wollten, wäre kein Platz mehr für die Zeichnung.
Aber mit dem Heftchen kann man sich einiges auf dem Plan sparen.

Der Plan, den DeO da gezeigt hat, ist anscheinend ein Verbau-Plan. Da ist so ein Plan auch ein bisschen eine Gebrauchsanweisung für die Baustelle, die auch der Bauherr direkt sieht und hoffentlich versteht.
Da würde ich die Lastannahmen immer drauf schreiben.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Texte auf Positionsplänen 05 Mär 2020 11:04 #67212

Ja, es war ein Positionsplan zu einer Verbaustatik.

Bei den Betextungen solölte ma nstets im Auge behalten, dass ihre Ausführlichkeit nicht den Eindruck und die Hoffnung erzeugt, dass es sich um einen Ausführungsplan handelt. Entweder ganz oder gar nicht, aber nichts dazuwischen. Das kann einem juristisch furchtbar um die Ohren fliegen. Einfach weil gut gemeint nicht = gut gemacht ist.

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Texte auf Positionsplänen 05 Mär 2020 14:30 #67215

hi,

der unterschied zwischen p-plan und a-plan sollte, wenn nicht intellektuell, dann wenigstens am unterschied zwischen den benennungen (P01, P02 ff und andererseits A01, A02 .. S01, S02 .. B01, B02 .. W01, W02 .. ff) erkennbar sein.

wenn man nicht (auch) lph3 beweisbar (..) dokumentiert, dann wäre die texterei auf einem (vorgezogenen) p-plan durchaus ein versuch, unheil zu vermeiden. daher lieber mehr als weniger dokumentieren - aber keine nebelkerzen werfen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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