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Wir hatten das Thema schon mal tangiert, aber so richtig transparent geworden ist es für mich nicht.
Es bricht hier immer mal wieder eine Diskussion dafür auf, in welchem Umfange textliche Hinweise auf einen Positionsplan gehören. In diesem Falle geht es mal wieder um einen Keller in WU-Bauweise. Die einen meinen, dass es Unfug wäre "die halbe Norm auf den Plan zu schreiben". Die anderen würden es am liebsten tun. Wohlgemerkt .. es geht um den Positionsplan zur Statik. Wie wäre das Stimmungsbild hier. Was sollte/muss auf einem Positionsplan zusätzlich zu den grundlegenden Abmessungen erscheinen. Was wäre überzogen. Ich selbst schreibe an die Wände/Sohle, dass es sich um WU-Bauteile handelt, geben Hinweise auf Unterbeton und PE-Folie und schreibe einen Hinweis auf die WU-Richtlinie des DAfStb. Mit weiteren Hinweisen tue ich mich schwer.
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Hallo,
wer schreibt der bleibt, sagt man, aber wer baut schon nach einem Positionsplan. Die genannten Angaben reichen völlig aus. freundliche Grüße galapeter97
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Auf der Baustelle wird nach Schal- und Bewehrungsplänen gearbeitet.
Der Positionsplan ist eine zeichnerische Übersicht zur Statik und beinhaltet die darin nachgewiesenen Elemente in Geometrie und Baustoffen. Das ist kein Ausführungsplan! |
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ja, der Ansicht bin ich auch. Aber wenn man im Prüfgeschäft tätig ist/war, sieht man viele Positionspläne die schon sehr weit gehen. Oft sind es große und renommierte Büros, die sehr emsig texten. Das sorgt immer wieder für Irritationen. Muss das sein, kann es sein oder ist es gar besser wenn man die Pläne schlank hält. Anbei mal ein Beispiel so eines HighEnd-Positionsplanes. Muss das so sein? |
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Kann ich mir allenfalls so erklären, daß Statik und Pläne nicht in einer Hand liegen. Der Statiker schreibt möglichst viele Vorgaben rein, damit der (andere) Ausführungsplaner nachher keinen Unsinn macht.
Also eher eine Absicherung des Verhältnisses Statiker zu Ausführungsplaner. Nichtmal bis auf die Baustelle gedacht. Sofern das statisch relevante Angaben sind, die der andere Planer zwingend einhalten muß, durchaus ok. Mitunter ist es aber auch nur Faulheit. Es wird einfach das komplette Mustertextfeld auf jeden Plan kopiert. Nachdenken kostet ja unnütz Zeit. |
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Der Planausschnitt und Statik kommen schon aus einer Hand und zwar einem "Premium"Laden der Umgebung. Ähnliches sehe auch mal für normale Hochbauten. Da wird kräftig geschrieben und hingewiesen, ohne Ende... Es wird schon als Hinweis für den Ausführungsplaner dienen. Nur steht alles ja auch in der Statik und ich würde schon unterstellen, dass die Erstellung der Ausführungsplanung die Einsicht in die Statik bedingt. Hier ewegt die Frage, ob man sich damit juristisch auf die sichere Seite bringt, oder eher auf die unsichere. Einfach weil was nicht beschrieben wurde, auch nicht als falsch bewertet werden kann. Klingt zwar doof, ist aber schlussendlich so. Ich denke z.B. an alles was nicht direkt mit der Statik zu tun hat, sondern eher klare Ausführungsthemen sind. Nachbehandlung und sowas zum Beispiel. |
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