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Texte auf Positionsplänen 05 Mär 2020 21:18 #67222

Der erste von den Sprüchen, die ich schreiben lasse, heißt:
Planungsgrundlage, kein Ausführungsplan
Das Risiko, dass jemand glaubt, dass der Positionsplan 1:1 ausführbar sei, besteht leider immer.
Ansonsten überlege ich mir schon, was jetzt im Projekt so besonders ist, dass das alle wissen müssen.
Normen abschreiben muss man da nicht eigentlich nicht.

Aber begeht man einen Planungsfehler, wenn man nicht darauf hinweist, dass unter die Gründung eine Sauberkeitsschicht gehört?
Oder sollten das alle beteiligten Fachunternehmen und Planer und Ausschreibenden auch alleine wissen?
(um nur ein Beispiel zu nennen)

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Texte auf Positionsplänen 06 Mär 2020 09:17 #67224

diego schrieb: Aber begeht man einen Planungsfehler, wenn man nicht darauf hinweist, dass unter die Gründung eine Sauberkeitsschicht gehört?
Oder sollten das alle beteiligten Fachunternehmen und Planer und Ausschreibenden auch alleine wissen?
(um nur ein Beispiel zu nennen)


Genau. Wenn schon weitere Hinweise und weitere Vorgaben, dann auch vollständig. Nur dann ist man in der Ausführungsplanung. Auch in der Phase darf/muss man die Ausführung durch Fachbetriebe mit entsprecchenden Kenntnissen und Erfahrungen annehmen. Wie es tatsächlich ist muss uns nicht interessieren. Wenn man anfängt deren weiterführende Planungsaufgaben im Vorwege in die eigenen Pläne zu übernehmen, übernimmt man damit schön deren Haftung und die sind fein raus. Nur das ist alles schon weit über Positionsplanlevel hinaus.

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Texte auf Positionsplänen 06 Mär 2020 09:24 #67225

KaiF schrieb: Juristisch, ja...juristisch sitzt Du immer in der Scheiße, nur die Tiefe ändert sich.


Der ist gut :(

Lastannahmen sind ebenso uninteressant.


Schreibe ich aber drauf .... B)


Mal im Ernst, was notwendig ist kommt immer auf den Einzelfall an.

Reglablauf Planung:

- Leistungsphasen 1 - 6

- dann Ausschreibung

- dann Vergabe

- dann Ausführung

Bis es also zur Ausführung kommt liegen längst geprüfte Ausführungspläne vor,
wen interresiert da noch der Positionsplan?

Mir ist allerdings der o.g. Regelablauf in den letzten 20 Jahren eher nicht
unter gekommen sondern folgender Ablauf:

- Leistungsphase 1 - 3, Abschluß mit Entwurfsplänen mit zugehörigem Entwurfsbericht

Auf dieser Grundlage Kalkulation durch GU und Vegabe

- anschließend LPH 4 - 5

Hier sind die Wesentlichen Dokumente die Entwurfspläne mit Entwurfsbericht.
In die Pläne + den Entwurfsbericht schreibe ich rein was mir wichtig ist bzw.
für die Kalkulation des GU und offenkundige Einflüsse auf den Bauablauf.

Aber auch hier sehe ich die Entwurfspläne unter technischen Aspekten, weniger unter juristischen.

Damit bin ich die letzen Jahrzente gut gefahren ohne eine einzige juristische Auseinandersetzung.

Dies ist aber nur meine Erfahrung.
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Texte auf Positionsplänen 06 Mär 2020 11:40 #67226

Hallo,

die Frage nach der Beschriftung der Positionspläne stellt sich eigentlich nur, wenn Statik und Ausführungsplanung nicht in einer Hand liegen.

Statik und Positionsplan gehörten früher immer zusammen auf die Baustelle. Das ist heute, zumindest was die Statik angeht, nie der Fall. Kaum ein Polier hat die Statik je gesehen. Also weiß er nichts von dem, was da drin steht. Die Statik scheidet also als Informationsquelle für die Baustelle aus.

Das Risiko, dass jemand glaubt, dass der Positionsplan 1:1 ausführbar sei, besteht leider immer.


Das stimmt leider. Wenn das Bauvorhaben nicht allzu groß ist gibt's häufig gar keine Ausführungsplanung für die Statik wie z.B. Schal- und Bewehrungpläne. Also hat der Polier hinsichtlich der Statik vielleicht noch den Positionsplan und sonst nix.

Im Positionsplan sollten m.E. schon elementare Sachen drin stehen wie Querschnittsabmessungen oder Hinweise auf WU und ähnliches. Vom Abschreiben der Normen halte ich nichts und dafür werden wir auch nicht bezahlt.

Hier sind die Wesentlichen Dokumente die Entwurfspläne mit Entwurfsbericht.
In die Pläne + den Entwurfsbericht schreibe ich rein was mir wichtig ist bzw.
für die Kalkulation des GU und offenkundige Einflüsse auf den Bauablauf.

Aber auch hier sehe ich die Entwurfspläne unter technischen Aspekten, weniger unter juristischen.


OK, kann man so machen.

Aber begeht man einen Planungsfehler, wenn man nicht darauf hinweist, dass unter die Gründung eine Sauberkeitsschicht gehört?


Nein, keinen Planungsfehler. Aber es erspart dir m.E. Ärger, wenn du's reinschreibst. Ich mach's, weil ich damit schon Ärger vermieden habe.

Die anderen Baubeteiligten sollen sich dann streiten wie sie wollen (Stichworte: Niemand auf dem Bau macht eine Sauberkeitsschicht..., Folie reicht..., wie teuer soll das Bauen denn werden wenn wir das auch noch machen sollen..., das hab ich nicht kalkuliert.., das haben wir noch nie gemacht .... usw.).
Wenn dann das auch noch kommt, sende ich den Auszug aus dem EC und dann war Ruhe. Bislang jedenfalls.

Gruß
mmue

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Texte auf Positionsplänen 06 Mär 2020 15:40 #67228

Die LBK-München fordert bei Positionsplänen:

Zur eindeutigen räumlichen Zuordnung der einzelnen Positionen von statischen Berechnungen im Bauwerk sind Positionspläne, in der Regel im Maßstab 1 : 100 erforderlich. Sie müssen vollständige und aktuelle Angaben enthalten über:
die angesetzten Verkehrslasten,
• den höchsten Grundwasserstand,
• alle für die Prüfung erforderlichen Bauteil- und Raumabmessungen,
Aussparungen, Durchbrüche und Schlitze, die sich auf die Bemessung auswirken,
• bestehende und neue, tragende und nichttragende Bauteile,
• die vorhandenen und neuen Baustoffe
• die Positionsnummern und die zugehörigen Tragrichtungen.
Neben den Grundrissen sind ausreichend Schnitte beizufügen. Bei Fassadenkonstruktionen und Klimafassaden ist deren Abwicklung sowie die maßgebenden Schnitte darzustellen. Die
Positionspläne sind bei konstruktiven Änderungen zu aktualisieren. Bei mehreren Tragwerksplanern sind die Pläne gegenseitig abzustimmen. Eine Verwendung von Architekturplänen, wie in der Grundleistung von § 51 der HOAI aufgeführt, reicht wegen der anderen Schnittführung und dem Mangel an Übersichtlichkeit mit den erforderlichen statischen Eintragungen in der Regel nicht aus.

Im HOAI-Kommentar Jochem/Kaufbold:

Zur Leistung der Leistungsphase 4 gehört auch das Anfertigen von Positionsplänen für das
Tragwerk oder das Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Ver-
kehrslasten
, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen

Beide erwähnen die Verkehrslasten, was manche hier "uninteressant" finden...

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Texte auf Positionsplänen 06 Mär 2020 16:35 #67231

Also ich für meinen Teil kann mit allen hier gemachten Beiträgen sehr gut leben und weiß diese einzuordnen bzw. für meine Arbeit die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Manche Hinweise sind sehr aufschlußreich und doch sind gewisse Angaben, die ich zunächst einmal für mich zur Kenntnis nehme, aber nicht alles zwingend übernehmen werde, sondern allenfalls die fehlenden Angaben bei Bedarf nachreiche.

Als Aufsteller der Statik weiß ich z.B. welche Lastannahmen ich getroffen habe bzw. daß ich diese klar in der Statik (in dem eigentlichen Dokument) angegeben/deklariert habe. Und wenn beides nun (Statik und seperater Positionsplan) "im Umlauf" sind, und jemand (Bauherr, Handwerker, wer auch immer) nicht die gewünschten Angaben findet, hat dieser Rücksprache mit mir zu halten. Punkt. Aus.

Es ist nur eine Frage der Perspektive (und der Funktion, die man einnimmt).

Laß mich ruhig wissen, falls dies eine naive Sichtweise von mir ist :laugh: - doch ich denke, irgendwo muß man auch eigene(!) Prioritäten setzen.

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