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Tragende Wand abfangen 29 Okt 2019 10:40 #66128

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Servus,

wer verantwortet die schweisstechnik?
was sagt der zu den schweissungen?
welche EXC?
warum nicht wie vorne, s.1 oder 2, skizziert, "kopfpl.-vollstoss mit stummel"?
warum nicht (alternativ) reine schraublösung (mit 2 seitl. krücken)?
warum nicht (alternativ) vor ort verschweissen?


ad 1.) das liegt meiner Meinung nach in der Sphäre des ausführenden Unternehmens
2.) der hatte nichts dagegen einzuwenden
3.) kann ich mich erkundigen, tut aber für mich selbst nichts zur Sache, meine ich.
4.) Wenn Du meine Handskizze meinst, so spricht hier dagegen, dass durch den exzentrischen Anschluss ein Torsionsmoment im Träger entstehen muss, welches ich unter allen Umständen vermeiden wollte.
5.) Wie soll die aussehen?
6.) Eine Biegesteife Verbindung meinst Du? Oder was meinst du mit "vor Ort" verschweißen? - Die letztlich ausgeführte Variante war wesentlich einfacher herzustellen, als vor Ort zu schweißen …

mlbG,
compengineer

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Tragende Wand abfangen 01 Nov 2019 10:14 #66138

hi,

Compengineer schrieb: ..
4.) Wenn Du meine Handskizze meinst..


stirnplattenverbindung biegesteif, stegblech am hauptträger?
da gibts keine torsion. ist ausserdem einfacher zu schweissen.

Compengineer schrieb: ..
- Die letztlich ausgeführte Variante war wesentlich einfacher herzustellen ..

auch wenn das bauteil bereits ausgeführt ist, greift die überlegung, ob
und wie die schweisstechnik bei beengten platzverhältnissen aussehen müsste.
dass es (zur not auch richtig) geht, weiss ich selbst.
wie es falsch geht, weiss ich auch ;)
wer dann (mit)haftet, wenn ohne bauleiter und ohne schweissaufsicht
gebaut wird, kannst du dir denken - wohl "der einzig vollversicherte".
in dem punkt würde ich mich gerne irren.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Tragende Wand abfangen 01 Nov 2019 10:32 #66139

markus schrieb: auch wenn das bauteil bereits ausgeführt ist, greift die überlegung, ob
und wie die schweisstechnik bei beengten platzverhältnissen aussehen müsste.
dass es (zur not auch richtig) geht, weiss ich selbst.
wie es falsch geht, weiss ich auch ;)
wer dann (mit)haftet, wenn ohne bauleiter und ohne schweissaufsicht
gebaut wird, kannst du dir denken - wohl "der einzig vollversicherte".
in dem punkt würde ich mich gerne irren.


Man haftet nur für fehlerhafte Leistung im Rahmen der eigenen Beauftragung. Wenn Koordination und Bauleitung nicht beauftragt wurden, besteht auch kein Anspruch auf Ausführung und entsprechend liegt auch keine Verantwortlichkeit vor. Auch haftet man nicht für bauseitige Abweichungen von der vorgegebenen Planung.

Wenn es so wäre wie Du schreibst, könnte schlicht und einfach alles, bis hin zur fehlerhaften oder gar unzulässigen Gebäudeplanung auf denjenigen abgewälzt werden, der irgendwie "vollversichert" ist.

ansonsten schöne Tage noch in Hamburg :)

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