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Brandschutz im Massivholzbau

Re: Brandschutz im Massivholzbau

01 Okt. 2019 16:19
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Habe ich auch schon gemacht mit Holzdecken.
GK5 + Sonderbau in Bayern.
Dafür bedarf es aber einer Abweichung durch LRA oder Prüfsachverständigen,
da F90B nicht bauaufsichtlich zugelassen ist.
Mann sollte die Abweichung gut begründen können und sich gute Kompensationen überlegen
Habe das immer durchbekommen.

Grüße Markus

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Re: Brandschutz im Massivholzbau

17 Jan. 2020 13:44 - 17 Jan. 2020 13:45
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Falls das Thema noch aktuell ist, Hamburg hat als Bundesland, welches seine Bauordnung für den unverkleideten Holzbau in GK 4 und 5 bereits geöffnet hat, einen "Bauprüfdienst Massivholzbau" mit konstruktiven Planungshinweisen zum Thema herausgegeben.

www.hamburg.de/contentblob/11325324/0698...ssivholzbauweise.pdf

Bis zur Einführung einer technischen Baubestimmung bzw. neuen Holzbaurichtlinie vielleicht auch in anderen Bundesländern zumindest mal eine grobe Orientierungshilfe.

An dieser Stelle sei auch noch auf das Forschungsprojekt TIMpuls hingewiesen, das zum Thema Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau eine gute Übersicht über die aktuellen bauaufsichtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern herausgegeben hat.

www.bgu.tum.de/timpuls/informationen/bauordnung-und-holzbau/
Letzte Änderung: 17 Jan. 2020 13:45 von statik97.

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