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Th. II. Ordnung bei sehr steifen Bauwerken ? 23 Sep 2019 14:48 #65901

Hallo an alle,

folgende Problematik beschäftigt mich zur Zeit:

Ich habe ein sehr großes Bauwerk in Stahlbauweise:

Schwerer Industriebau mit 2.000 to Stahl - Höhe 45m - und Basis ca. 50x50 mit knapp 40 Stützen aus Schweißprofilen mit z.B. 40er Flansche etc. in RStab/RFEM - Standort im Norden Deutschland.

Jede Bühne, jede Stütze und jede Wandscheibe ist hinreichend durch (dicke) Verbandsstäbe ausgesteift. Ich habe im Prinzip keine Aussteiffung durch Rahmen sondern komplett durch Verbände.

Jetzt meint ein Kollege, dass ich in so einem Fall davon ausgegehn kann, dass die ganze Stuktur sehr steif ist und ich daher die Schnittgrößen mit TH. I. Ordnung berechnet kann.

Das würde mir meine Arbeit sehr erleichtern (und die Rechenzeit sehr reduzieren).

Die Stabiltätsnachweise werden dann weiterhein normal mit Ersatzstab bzw. Allgemeine Verfahren (RF-EC3 Modul bei RFem) ausgeführt.


Kann man das ganze vielleicht begründen (ich will damit ja auch beim Prüfer durchkommen) ?
Im EC3 gibts ja das Kriterium mit Fd/Fcr > 10 - aber ich hab keinen Schimmer wie ich das mit RStab darstellen soll/überprüfen soll.

Zur Zeit hab ich alle Lasten im System und noch mit Ergebniskombinationen nach TH I. Ordnung überlagert - weil ich sowieso erstmal demnächst Fundamentlasten abgeben muss und die Stützen ja erstmal nur Vorbmessen will.

Hat jemand hier einen Tipp ?

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Th. II. Ordnung bei sehr steifen Bauwerken ? 23 Sep 2019 17:24 #65905

Gemäß ÖN B 1993-1-1, 6.2.3 Nachweis am Ersatzstab: keine Imperfektion anzusetzen. Nachweise am Stab: BK um y mit Lk,y und M-1. BK Nachweis um z mit LK,z und M-1. BDK jedoch mit M-2! D.h: Selbst wenn Sie nach Th. 1.Ordnung rechnen dürften müssen die BDK Nachweis (und weiterführend evtl. auch die Anschlussauslegungen) nach Th. 2 durchgeführt werden, da die Knicklänge des Bauteils nicht in den Nachweis des Biegedrillknickens eingeht und deshalb, die Stabendmomente nach Theorie II. Ordnung bestimmt werden müssen.
Baupraktisch sind die Unterschiede bei z.b 2Gelenkrahmen mit alpha=M-2/M-1=ca.1,05.
In der o.a. Norm wird unter 4.3.1 (Tragwerksberechnung) erwähnt, dass sofern nach dem Ersatzstabverfahren gerechnet wird die Erhöhung des Momentes zufolge Th.2 in den anschliessenden Stäben und den Verbindungen berücksichtigt werden muss..Bei Rahmen im Hochbau kann dies (ohne genauerem Nachweis) mit der 1,15fachen Erhöhung der Momente als abgdeckt angesehen werden.

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Th. II. Ordnung bei sehr steifen Bauwerken ? 23 Sep 2019 17:34 #65906

Hallo - bezüglich BDK:
In RFEM kann auch BDK mit dem
allgemeinen Verfahren nachgewiesen werden - hier werden ja alle seitlichen Halterungen etc. eingestellt.

Auch hier müssen dann Schnittgrössen nach TH II O bestimmt werden ?

Mir gehts im Prinzip um die Superposition - mit TH I Ordnung hab ich dadurch ja deutlich weniger Lastfälle - da ja wenn/oder Kombinationen gehen - nach TH II O hab ich 600 Lastkombis (und hier hab ich schon aussortiert). Rechnerisch ein Unterschied von 15 Minuten zu 80 (bei voller Bemessung)

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Letzte Änderung: von Scrubs.

Th. II. Ordnung bei sehr steifen Bauwerken ? 23 Sep 2019 19:23 #65908

600 LFK - also bitte,

ist es nicht einfacher sich zu überlegen, welche LF für die ungünstigste Beanspruchung zusammen wirken müssen, ich tippe mal, wir reden hier hauptsächlich von den H-Lasten, also Wind, Nozzle Loads, (Imperfektion),
und die kann man in RSTAB voneinander abhängig einstellen,
weiterhin kann man auch die LFK ohne Imperfektion vom Programmautomatismus negieren lassen, ...

Es war schon immer so und wird auch weiterhin so sein, die Computer nehmen uns jede Menge Rechenroutinen ab, aber (mit)denken kann/muss weiterhin der Ingenieur.

ba.
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Th. II. Ordnung bei sehr steifen Bauwerken ? 23 Sep 2019 19:42 #65909

Leider hilft mir deine Antwort nicht weiter.

Ich weiß wie die automatische Lastkombination funktioniert.
Wie schon geschrieben sind die Kombis schon reduziert.

Ich hab mehre Montagefälle ( zb Wind ohne Einhausung auf Stahl und Großkomponenten), Stützensenkungen vorgeschrieben, Erdbeben und mehrere Betriebsarten, Innendruck. Notfalldruck, Explosion etc... leider alles in der Spezifikation vom Kunden vorgeschrieben. GzG soll auch im Montagefall eingehalten werden usw...

Also leider sind es dermaßen viele Kombinationen. Daher wäre ich sehr dran interessiert an TH II O. vorbei zukommen - weil mit Superposition geht das Rucki Zucki

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Letzte Änderung: von Scrubs.

Th. II. Ordnung bei sehr steifen Bauwerken ? 23 Sep 2019 20:28 #65910

Hallo Scrubs,

hast du die ganze Halle im 3D eingegeben?
Falls ja, wäre vielleicht ein Ansatz die Systeme in ebene Stabwerke zu zerlegen einfacher. Zum einem kann es der Prüfer besser nachvollziehen und zum anderen ist es nicht so fehleranfällig. Dann hast du auch keinerlei Probleme die Nachweise in Theorie II Ordnung zu bemessen.

Falls ich ein System im 3D zum prüfen bekomme, versuche ich immer das System zu zerlegen. Ich gehe mal davon, dass dies der Prüfer aufgrund der Nachvollziehbarkeit genauso machen wird.

Zum Thema Theorie II Ordnung. Würde ich vorneweg nicht ausschließen. Vorallem nicht bei den Stabilitätsnachweisen und der Aussteifung. “Kein Bauteil ist kerzengrade“ :)

Ein Tip von mir, versuch mit dem Prüfer Kontakt aufzunehmen, falls du schon weißt wer es prüft. Das sind auch nur Menschen und man kann mit denen gut reden und diskutieren. ;)

Weiterhin viel Erfolg.

Mathias

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