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Wanddurchbruch 23 Jun 2019 11:23 #65233

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Hallo extrabut,


1) kommt so aus der Bemessung raus, ich habe eingegeben das Träger nur an den Lagern gehalten ist.


2) Nach einer Bemessung die ich durchgeführt habe nein, ich hatte diese konstruktiv angeordnet aber die werde ich jetzt raus nehmen.

3) Die Spannung auf dem ersten Stahlauflager ist 1,427 kN/cm² auf der Oberseite.

4) Ich habe den Betonblock nur 28 cm breit gemacht weil dann kommt die Außenwand und zur anderen Seite ein Knick im Mauerwerk (vom oben betrachtet).
12 cm Höhe wären mindestens erforderlich. Dann werde ich die Höhe auf 15 cm verringern.

5) Das ist mein Problem ich habe keine genauen Angaben außer roter Hochlochziegel im EG und darüber.
Im Kellergeschoss sind Betonhohlblock Steine verbaut.

6) Ãœber den Lastansatz kann ich folgendes Sagen:

6.1) Dachkonstruktion: (habe ich jetzt gemindert)
- Sparren (Dacheindeckung=0,6 kN/m²+ Konstruktion 0,55 kN/m²)
- Mittelpfette 0,12 kN/m
- Kniestock 3,38 kN/m, ( 1,0m * (0,24m * 12kN/m³ + 0,5kN/m²) )

6.2) Wände Rohdichte 12kN/m³ +0,5 kN/m² für Putz

6.3) Hohlkörperdecke 20+5 cm = 3,8 kN/m² + Fußbodenaufbau 1,5 kN/m² (das ist vielleicht etwas viel im Bezug auf das Gewicht der Decke)


6.4) Jetzt habe ich den Fehler gefunden.

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Jetzt bin angelangt auf eine Auflagerreaktion Design von 174,37 kN zur Gebäudemitte hin.


Der oben genannte Punkt 3) ist nicht aktuell. Das wäre dann jetzt 174,37 kN / 12cm / 12cm = 1,21 kN/cm²
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Wanddurchbruch 23 Jun 2019 15:19 #65235

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Ok jetzt bin ich Fertig,

vielen Dank Kollegen.

Stahlträger, Auflager und Brandschutz sind nachgewiesen.


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Jetzt ist der Teil der Notabstützung gekommen.

Am liebsten würde ich Stillschweigen bewahren zu diesen Thema und auf die Ausführende Firma hinweisen.
Wie der Kollege DeO gemeint hat:

Die temporäre Absteifung ist Baustellensache. Man kann Hinweis geben, aber Vorgaben nur bei besonderen Veranlassungen und dann bitte auch die Situation darunter hinterfragen.

Meiner Meinung nach gehört in der Statik auch die Abfangung mit rein.
Wenn der Statiker nicht weis wie er abfangen soll, wie soll es dann die Baufirma wissen.
Vielleicht durch Erfahrung.

Dateianhang:

Dateiname: AnordnungA...ungen.pd
Dateigröße:0 KB




Das Problem ist es gibt keine Bewehrungspläne und keine Statik.

Ich weis nicht was die Hohlkörperdecke an Schub aufnehmen kann.

1) Aus meinen kleinen Wissen weis ich das es nicht üblich ist, aber wäre für diesen Fall ein Doppelte Abstützung denkbar ? Also im Erdgeschoss und im Kellergeschoss

2) Muss es unbedingt 50 cm Arbeitsraum geben ? ich denke es ist bestimmt auch möglich die Wand abzubrechen auch ohne diesen Arbeitsraum Hauptsache der Träger ist vorher schon in seiner Stellung.


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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Wanddurchbruch 23 Jun 2019 16:36 #65236

IBH schrieb:

1) Aus meinen kleinen Wissen weis ich das es nicht üblich ist, aber wäre für diesen Fall ein Doppelte Abstützung denkbar ? Also im Erdgeschoss und im Kellergeschoss

Hallo nochmal,
....für solche Geschichten braucht man Erfahrung, nicht nur in der Statik,
ebenso wichtig ist das Wisssen um die Dinge wie sowas handwerklich ab-
läuft. Es gibt aber auch Grundsätzliches, das ist die Abstützung
im Bauzustand, so z.B. dass man bis nach unten abstützen muss,bis in den
Keller, denn die Kellerdecke kann den Lastabtrag der Abstützung vom EG
normalerweise nicht abtragen und eine Hohlkörperdecke ist für solche
Aktionen überhaupt nicht geeignet. Auch was im Keller noch zutun ist, Stützen
und darunter Lastverteilerbaken z.B.im Kreuzstapel oder sonst was Sinnvolles.
Die Last ist nun einmal da und muss mit einer verträglichen Bodenpressung
abgeleitet werden.

Grüße galapeter97

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Wanddurchbruch 23 Jun 2019 16:40 #65237

IB Herzogenaurach schrieb:
Am liebsten würde ich Stillschweigen bewahren zu diesen Thema und auf die Ausführende Firma hinweisen.
Wie der Kollege DeO gemeint hat:

Die temporäre Absteifung ist Baustellensache. Man kann Hinweis geben, aber Vorgaben nur bei besonderen Veranlassungen und dann bitte auch die Situation darunter hinterfragen.

Meiner Meinung nach gehört in der Statik auch die Abfangung mit rein.
Wenn der Statiker nicht weis wie er abfangen soll, wie soll es dann die Baufirma wissen.
Vielleicht durch Erfahrung.


es geht nicht um das nicht wissen, sondern um die Verantwortlichkeit. Es handelt sich um Bauhilfsmaßnahmen und die sind in dem üblichen Statikauftrag nicht enthalten. Hinweise auf die Erfordernis sind selbstredend richtig und wichtig, aber Detailvorgaben eine Sonderleistung.

Üblicherweise wird unter der Decke beidseitig ein temporärer Lastverteilungsträger angeordnet und darunter dann die Stützen. Damit ergibt sich das Schubproblem nicht wirklich, da es sich wieder um eine Linienlagerung handelt. Ich meinte schon geschrieben zu haben, dass die Abstützungen möglichst nahe an der Wand zu stellen ist, damit sich keine Kragsituation für die Decke ergibt. Ganz vermeiden lassen wird sie sich nicht, da ja Arbeitsraum gegeben sein muss.

Zu beachten ist die Situation unten, weil da, wenn es schief läuft, die Einzelstützen auf dem Estrich stehen würden. Auch die weiter nach unten durchreichende Abstützung sollte klar sein.

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Wanddurchbruch 23 Jun 2019 17:48 #65238

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Anbei das Schema wie ich die Abstützung vorstelle,

habe ich nicht bemessen ist nur ein Schema.


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Wanddurchbruch 23 Jun 2019 17:49 #65239

hi,

ich hoffe,, die verschachtelten quotes funktionieren:

DeO schrieb:

IB Herzogenaurach schrieb:
Meiner Meinung nach gehört in der Statik auch die Abfangung mit rein.
Wenn der Statiker nicht weis wie er abfangen soll, wie soll es dann die Baufirma wissen.
Vielleicht durch Erfahrung.


es geht nicht um das nicht wissen, sondern um die Verantwortlichkeit. Es handelt sich um Bauhilfsmaßnahmen und die sind in dem üblichen Statikauftrag nicht enthalten. Hinweise auf die Erfordernis sind selbstredend richtig und wichtig, aber Detailvorgaben eine Sonderleistung.


den letzten satz ausdrucken .. auswendiglernen! ;)

bauen im bestand bedeutet
1/3 bestandserfassung
1/3 "statik"
1/3 baubehelfe

bestandserfassung, baubehelfe = besondere leistungen = gesonderte verantwortung, beauftragung + honorierung.
ratespiele für 0-honorar und 100%-verantwortung werden gern genommen. ob auch von den versicherern, zeigt sich im falle eines falles.

viel glück, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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