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Gründung/Fundament EFH 14 Jan 2019 12:43 #64356

@KaiF
liest es sich so, dass ich abseits der Regeln befürworte ?
Der Gutachter wird auch die Statik bemängeln und der Aufsteller bekommt u.U. eine Teilschuld.

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Gründung/Fundament EFH 14 Jan 2019 12:45 #64357

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Wir bauen mit Bims, da es in der Tat aus der Nähe kommt (Pfalz) und wir einen "gesunden" Baustoff gesucht haben. Die Entscheidung fiel dann neben Ziegel, auf Bims.
@ HerrLehmann: die Streifenfundamente gehen auch unter den Innenwänden entlang, jedoch gründen die innenliegenden nicht 90cm sondern 40cm.

Ich habe nun hier mitgenommen, dass wenn man Haltbarkeit und Langlebigkeit und Flexibilität betrachtet, auf Q188 im oberen Drittel verzichten sollte und mit mehr Stahl ersetzen sollte.

Freunde von uns haben ein ähnliches Haus gebaut, nicht ganz so lang (war nur 9x10m), aber sonst war alles gleich (außer Bodenaustausch, bei uns wird auf gewachsenen Boden gegründet). Und da wurde Q335A oben und unten verbaut in der 25er Bodenplatte (auf Streifenfundamenten) + Frostschürze).
Das klingt völlig anders.

Sollte ich den Statiker nun um Alternativberechnung bitten und nochmals betonen, dass wir bedenken haben?

VG und Danke für Eure Einschätzungen...

Armin

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Gründung/Fundament EFH 14 Jan 2019 12:52 #64358

@Arminwegerich
...das mit dem Bims habe ich auch nicht verstanden.
36,5 cm klassisch beidseitig verputzt oder hochdämmend Uw ~ 0,18

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Gründung/Fundament EFH 14 Jan 2019 12:56 #64359

  • Arminwegerich
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klassisch beidseitig verputzt

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Gründung/Fundament EFH 14 Jan 2019 13:02 #64361

.... ohne ENEV Berechnung ?

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Gründung/Fundament EFH 14 Jan 2019 13:09 #64362

HerrLehmann schrieb: @KaiF
liest es sich so, dass ich abseits der Regeln befürworte ?

Es liest sich leider zweideutig. Und ich weise lieber einmal zuviel darauf hin, dass man nicht in Normengläubigkeit verfallen darf, als einmal zuwenig.

Für den Bauherrn. Entweder eine ordentlich berechnete Bodenplatte mit zweilagiger Bewehrung oder lieber ohne Bewehrung (dafür mit möglichst geringer Betonfestigkeit und sorgfältiger Nachbehandlung). Das müssen Sie entscheiden, weil es eben auch eine Kostenfrage ist. Dazu muss Sie Ihr Statiker/Architekt aber fachlich beraten. Und das Ergebnis schreibt man nieder, um späterem Streit vorzubeugen.
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