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Gast
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Ich darf mal aus dem Link vom Kollegen Baumann zizieren:
"- Bauleiter hat eine zentrale Verantwortung für das Bauvorhaben - Er ist verantwortlich für das Bereithalten der notwendigen Dokumente und die Kontrolle und Steuerung der Bauausführung - Durch die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung wird die Arbeit des Bauleiters überprüft - Die Aufgaben des Bauleiters werden nicht durch die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung durch den Prüfingenieur oder den qualifizierten Tragwerksplaner ersetzt." So macht das ganze für mich Sinn. ![]() |
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Hallo,
diese Sätze sollte man eigentlich in jedem Land ändern: Bescheinigungen nach § 59 bzw. § 73 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung zur Errichtung baulicher Anlagen Nachweisberechtigte Person für Standsicherheit Nach § 73 Abs. 2 Satz 2 HBO bescheinige ich die übereinstimmende Bauausführung mit dem von mir als Nachweisberechtigte/r für Standsicherheit nach § 59 Abs. 3 Satz 2 HBO erstellten Nachweis der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile für das Vorhaben. Prüfsachverständige/r für Standsicherheit Nach § 73 Abs. 2 Satz 1 HBO bescheinige ich die übereinstimmende Bauausführung mit dem von mir als Prüfsachverständige/r für Standsicherheit nach § 59 Abs. 3 Satz 1 HBO bescheinigten Nachweis der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile für das Vorhaben. Gruß |
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