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Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahmen 15 Dez 2018 16:52 #64220

Ich darf mal aus dem Link vom Kollegen Baumann zizieren:

"- Bauleiter hat eine zentrale Verantwortung für das Bauvorhaben

- Er ist verantwortlich für das Bereithalten der notwendigen Dokumente
und die Kontrolle und Steuerung der Bauausführung


- Durch die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung
wird die Arbeit des Bauleiters überprüft

- Die Aufgaben des Bauleiters werden nicht durch die stichprobenhaften Kontrollen während
der Bauausführung durch den Prüfingenieur oder den qualifizierten Tragwerksplaner ersetzt."

So macht das ganze für mich Sinn. :)

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Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahmen 18 Dez 2018 18:40 #64245

Hallo,

diese Sätze sollte man eigentlich in jedem Land ändern:

Bescheinigungen
nach § 59 bzw. § 73 Abs. 2 der Hessischen
Bauordnung zur Errichtung baulicher Anlagen



Nachweisberechtigte
Person für
Standsicherheit

Nach § 73 Abs. 2 Satz 2 HBO bescheinige ich die übereinstimmende
Bauausführung mit dem von mir als Nachweisberechtigte/r für Standsicherheit
nach § 59 Abs. 3 Satz 2 HBO erstellten Nachweis der Standsicherheit
einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile für das Vorhaben.

Prüfsachverständige/r
für Standsicherheit

Nach § 73 Abs. 2 Satz 1 HBO bescheinige ich die übereinstimmende
Bauausführung mit dem von mir als Prüfsachverständige/r für Standsicherheit nach
§ 59 Abs. 3 Satz 1 HBO bescheinigten Nachweis der Standsicherheit einschließlich
der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile für das Vorhaben.


Gruß

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