Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
Kommt drauf an. Wenn du als Ing.-Büro im Auftrage des Bauherrn eine ingenieurtechnische Kontrolle durchführst, dann haftest du gegenüber deinem Auftraggeber auch dafür (BGB). Wenn dir dabei ein Fehler passiert, bist du dran. Fakt ist aber auch, daß die ausführende Firma für ihre Arbeit haftet. Bei einem Schaden kommt's drauf an, wer ggf. vor Gericht was nachweisen kann. Mit einer Abnahmebescheinigung in der Hand hat die Baufirma schon mal gute Karten. Möglicherweise gibt's auch eine prozentuale Aufteilung (vor Gericht und auf hoher See, etc. ...). Wenn du als Prüfing. im Auftrage der Bauaufsichtsbehörde tätig bist, also im sog. 'hoheitlichen Auftrag', dann haftest du nur subsidiär. D.h. in der Konsequenz, daß der Staat erst haftet, wenn kein anderer (hier Baufirma) haftet, also z.B. pleite ist. So ist das bei Abnahmen durch einen PI oder das Bauamt selbst. Aus dem oben Gesagten folgt aber auch, daß sich ein freiberuflich tätiger Bauüberwacher nicht auf einen Auftrag mit 'stichprobenhaften Abnahmen' einlassen sollte. Entweder Abnahmen (meinetwegen auch für einzeln benannte Bauteile) oder keine Abnahmen. Nix mit 'bißchen schwanger'. Im Zweifelsfall hast du eben an der falschen Stelle hingeschaut. So ist es leider häufig bei Baufirmen. Gruß mmue |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Haftungsfragen schließt man nur damit zuverlässig aus, indem man sorgfältige Abnahmen macht und sauber dokumentiert. Alles andere ist Glücksspiel.
Unter anderem halte ich auch fest, welche Stellen z.B. bei einer Wand noch nicht eingeschalt sind. Das hat mir in einem Gewährleistungsfall (Abplatzungen wegen zu geringer Betondeckung) schon einmal den Hals gerettet. Und verlasst Euch bitte nie darauf, dass die schriftlich festgehaltenen Mängel beseitigt werden. Sobald ihr den Arsch verdreht habt, ist der Beton drin. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Darauf wollte ich eigentlich hinaus. Zu "Prüfingenieurszeiten" war meine erste Frage im Zuge der Bewehrungsabnahmen an den Bauleiter bzw. einen benannten Vertreter ob - die Bewehrung planmäßig eingebaut ist - er sich vom ordnungsgemäßen Einbau überzeugt hat Falls nein möge er bitte einen neuen Termin vereinbaren. Die Abnahmen durch den (hoheitlich tätigen) Prüfingenieur erfolgen in der Regel in geeigneten Stichproben und sind im Wesentlichen eine Kontrolle der funktionierenden Eigenüberwachung der Baustelle. Das ging im Einzelfall soweit, daß wir Bauführer haben austauschen lassen weil überfordert. Bei der hier genannten privatrechlichen "ingenieutechnischen Kontrolle" kannst du eigentlich dein Zelt da draußen aufschlagen ...... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
"Bauausführung und Bauüberwachung" von Rybicki. Sehr interessant, es werden auch psychologische Aspekte einer Bauüberwachung lang und breit thematisiert.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten