Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Vorgaben für den Prüfingenieur? 22 Aug 2018 06:08 #63707

Vielen Dank für die vielen Informationen!

Ich habe jetzt verstanden, dass ich mir mal die Beauftragung des Prüfingenieurs besorgen sollte, um nachzuschauen, was da eigentlich drin steht. Ich bin bislang von einer vollumfänglichen Beauftragung durch das Bauamt ausgegangen.

Große Schwierigkeiten haben wir aktuell damit, dass Bewehrungspläne und die zugehörige statischen Berechnungen der Bauteile gleichzeitig geprüft werden. Die Berechnungen liegen dazu z.T. schon einige Monate(!) vor. So kommt es zu den hier auch schon genannten Doppelbearbeitungen. Hinzu kommt, dass aufgrund des langen Zeitraums seit Erstellung der jeweilige Bearbeiter seine Berechnungen gar nicht mehr so präsent hat und sich größtenteils erst wieder einarbeiten muss. Das ist sehr aufwendig und führt tatsächlich auch zu Verzug auf der Baustelle, da natürlich alles auch wieder terminlich knapp geworden ist ...

Und als nächstes steht uns das gleiche Problem mit dem Stahlbau an: Seit November letzten Jahres(!) liegt die statische Berechnung des Stahlbau-Dachs beim Prüfer. In 3-4 Wochen wird die Beauftragung des Stahlbauers erwartet. Dieser wird dann eine geprüfte Statik einfordern. Um den Prüfer nun zu bewegen, die Berechnugen zu prüfen, bevor der Stahlbauer beginnt seine Werkstattplanung zu erstellen, hätte ich gerne irgendetwas in der Hand, das ich verwenden könnte, um ihm aufzuzeigen, dass es seine Aufgabe ist, erst die Berechnungen zu prüfen und dann die Werkstattplanung auf Grundlage von freigegebenen Berechnungen erfolgt. Aber offenbar gibt es so etwas nicht, oder? ... Dann bleiben nur die Engelszungen ...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Vorgaben für den Prüfingenieur? 22 Aug 2018 06:15 #63708

KaiF schrieb: Wettbewerb bei den PIs in Zeiten, wo deutlich mehr in Ruhestand gehen als neu zugelassen werden?
Wir sind hier in Sachsen schon froh, wenn wir nicht länger als 4 Wochen auf den Prüfbereicht warten müssen. Und die große Ruhestandswelle ist noch längst nicht durch.


Hier in HH bzw. dem nördlichen Niedersachsen ist es so, dass man bei der Einreichung der Unterlagen beim Bauamt drei Vorschläge für den zu beauftragendem PI mit beilegen kann. Es gab (gibt?) dafür sogar einen extra Vordruck. Die Liste der PI ist offen zugänglich. Üblicherweise wählt das Bauamt einen davon, zumeist den erstgenannten. Nur wenn einer von denen zu viel hat, nimmt es einen anderen, oder wenn an dem Objekt historisch bedingt ein anderer PI dran ist.

Wenn ein PI mehrfach negativ auffällig wird, wird er halt entsprechend weniger berücksichtigt. Die PI bewerben sich bei mir zumindest schon mal indirekt/direkt um Berücksichtigung bei den Vorschlägen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von DeO.

Vorgaben für den Prüfingenieur? 22 Aug 2018 06:29 #63709

Moment! Wenn der PI für das Bauamt tätig ist, übernimmt er hoheitliche Aufgaben. Hier kannst Du nur Druck auf das Bauamt ausüben.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Vorgaben für den Prüfingenieur? 22 Aug 2018 06:31 #63710

"...Dann bleiben nur die Engelszungen ... "

So ist es.

Mit dem Prüfingenieur zusammensetzen und den Fall bereden.

Sollte er personelle Engpässe bei der Prüfung haben kann man ja seine Hilfe anbieten :)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Vorgaben für den Prüfingenieur? 22 Aug 2018 06:33 #63711

KaiF schrieb: Moment! Wenn der PI für das Bauamt tätig ist, übernimmt er hoheitliche Aufgaben. Hier kannst Du nur Druck auf das Bauamt ausüben.


Na ja, Druck auf einen PI :laugh:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Vorgaben für den Prüfingenieur? 22 Aug 2018 06:41 #63712

Einem PI kannst du nur Druck machen, wenn deine Statik fehlerfrei ist. Also nie. Ist mir schon klar. Deswegen ja: Druck aufs Amt. Btw: was steht denn eigentlich in der Baugenehmigung?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten