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"Wenn ich hier allerdings lese, dass der "globale Standsicherheitsnachweise" bereits geprüft sei, die "Stabstatik" aber noch ausstehe, dann frage ich mich, wie das wohl tatsächlich aussieht."
ja, bei den Begriffen "globale Statik" / " Stabstatik" kommen so manche eigenartige Gedanken. Es fehlt dann nur noch die Aussage "ist ja nur die Prüfstatik", dann wird es rund ![]()
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Ich hatte mit meinem Prüfer einmal vereinbart, dass er zuerst die "Zahlenstatik", natürlich mit Positionsplänen prüft, damit ich bei Fehlern diese korrigieren kann. Danach habe ich erst die Bewehrungspläne angefertigt. Macht meiner Meinung nach Sinn.
Natürlich sollte man ehrlich sein und keine Statik abgeben, die bereits mit bekannten Fehlern behaftet ist |
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"...dass er zuerst die "Zahlenstatik"..."
Danke, den Begriff kannte ich bisher nicht. |
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das ist doch übliches Vorgehen. Zum einen besteht kein Zwang, dass der "Haupt"Statiker die Bewehrungspläne fertigen muss. Sie können vom Bauherren auch andersweitig vergeben werden. Oftmals läuft es z.B. über die Baufirma. Auch besteht seitens des Prüfers kein Anspruch darauf, dass alles auf einen Schlag auf den Tisch kommt. Zumeist werden Bewehrungspläne eh baubegleitend angefertigt und entsprechend gleitend geprüft. Gründung, Decke ü. KG .... |
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Deshalb in "...". Aber ich denke man weiss was gemeint ist. ![]() |
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Dachte ich auch. Aber davor hatte ich ein Prüfer der min.2 Monate die Statik hatte ohne sich zu melden. Bis er dann dem Bauherr sagte er prüft nur die kompletten Unterlagen, einschl. Bewehrungsplänen usw. |
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